Was verspricht die GroKo 2.0 im Arbeitsrecht?
Union und SPD haben sich nach zähen Verhandlungen auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt. Die geplanten arbeitsrechtlichen Änderungen wecken die Hoffnung auf Besserungen. Aus Sicht des DGB enthält der Vertrag »klare Perspektiven für Beschäftigte und Wachstum«. Besonders loben die Gewerkschaften Maßnahmen wie das Bundestariftreuegesetz oder die steuerliche Absetzbarkeit von Gewerkschaftsbeiträgen als zentrale Hebel für mehr Tarifbindung in Deutschland. Doch letztlich wird die Umsetzung des Koalitionsvertrages kritisch begleitet und sich weiterhin entschlossen für die Rechte der Beschäftigten eingesetzt werden, so der DGB.
Hier alle geplanten arbeitsrechtlichen Vorhaben im Detail:
Mindestlohn
Die SPD hält ihr Wahlkampfversprechen und setzt den Mindestlohn in Höhe von 15 Euro pro Stunde durch. Kommen soll der neue Mindestlohn ab 2026. Es soll allerdings weiterhin eine unabhängige Mindestlohnkommission geben, die sich für die weitere Entwicklung des Mindestlohns im Rahmen einer Gesamtabwägung an der Tarifentwicklung und dem Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientiert.
Stärkung der Tarifbindung
Ein weiteres Ziel der GroKo 2.0 ist eine höhere Tarifbindung. Dafür soll ein Bundestariftreuegesetz eingeführt werden, welches für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 € und für neue Startups in den ersten vier Gründungsjahren ab 100.000 € gelten soll. Die Vergabe soll dabei schnell und unbürokratisch erfolgen.
Mitbestimmung
Auch das Mitbestimmungsrecht soll weiterentwickelt und an die zunehmende Digitalisierung angepasst werden. Neben den bisherigen Betriebsversammlungen in Präsenz sollen zukünftig wieder Online-Betriebsversammlungen möglich sein. Die diesbezügliche Sonderregelung des § 129 BetrVG war mit Auslaufen der Coronapandemie im Frühjahr 2023 nicht mehr verlängert worden. Bezüglich der Betriebsratswahlen soll im Betriebsverfassungsgesetz die Option einer Online-Wahl eingeführt werden. Die Mitgliedschaft in Gewerkschaften soll mit steuerlichen Anreizen gefördert werden. Zudem sollen Gewerkschaften zukünftig einen digitalen Zugang in die Betriebe erhalten.
Bürokratieabbau
Die neue Regierung will der Bürokratieabbau ihres Vorgängers weiter vorantreiben. Dabei wird insbesondere auf die Abschaffung der Schriftformerfordernisse geschielt. Geplant ist u. a. das Schriftformerfordernis bei befristeten Arbeitsverträgen gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG abzuschaffen und auch hier die Textform einzuführen. Krankschreibungen sollen weiterhin telefonisch möglich sein, allerdings soll der Missbrauch bekämpft werden. Online-Krankschreibungen über private Online-Plattformen sollen verboten werden. Weiterhin sind Bürokratieerleichterungen im Bereich der Entsendemeldungen oder für das Statusfeststellungsverfahren geplant.
AGB-Kontrolle
Das AGB-Recht soll grundlegend reformiert werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass »sich große Kapitalgesellschaften (…) darauf verlassen können, dass das im Rahmen der Privatautonomie Vereinbarte auch von den Gerichten anerkannt wird«. Berücksichtigt werden lediglich große Unternehmen gemäß § 267 Abs. 3 HGB mit mehr als 250 Mitarbeitenden bzw. einem Umsatz von mehr als 25 oder 50 Millionen €.
Arbeitszeiten
Die Vereinbarungen zur Arbeitszeit sind für Gewerkschaften und Beschäftigte sicherlich die kritischsten Planungen im neuen Koalitionsvertrag. Statt einer täglichen Höchstarbeitszeit soll es zukünftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit geben. Auch soll eine Vertrauensarbeitszeit ohne Zeiterfassung trotz der EU-Arbeitszeitrichtlinie weiterhin möglich bleiben. Mehrarbeit soll weiter erleichtert werden. Das wirkt sich hauptsächlich auf zu zahlende Zuschläge aus. Eine Vollzeittätigkeit kann dabei zukünftig in tariflichen Regelungen bereits ab einer Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden vorliegen. Für alle übrigen Tätigkeiten außerhalb tariflicher Regelungen soll sie bei 40 Wochenstunden liegen.
Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Für Menschen mit Behinderung ist geplant, dass die Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt, gefördert werden soll. Es soll dabei die Vernetzung der zuständigen Ansprechstellen verbessert werden. Auch sollen Schwerbehindertenvertretungen gestärkt werden.
Renten
Laut Union und SPD soll das Rentenniveau bis 2031 stabil bei 48 Prozent gehalten werden. Eine Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ist aktuell vom Tisch. Gleichzeitig soll aber weiterhin freiwilliges längeres Arbeiten gefördert werden. Hier sollen insbesondere steuerliche Anreize nach Eintritt des gesetzlichen Rentenalters zu einem Weiterarbeiten animieren. Beispielsweise sollen die ersten 2.000 € des Bruttomonatsgehalts steuerfrei sein. Das Vorbeschäftigungsverbot soll bei arbeitswilligen Rentnern entfallen und somit ein befristetes Weiterarbeiten ermöglichen.
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge soll insbesondere in Kleinstunternehmen und mittelständischen Unternehmen gefördert werden. Gleiches gilt bei Geringverdienern. Dabei soll es zukünftig einfacher werden bei einem Wechsel des Arbeitgebers eine Übernahme zu erwirken oder Beitragszeiten angerechnet zu bekommen. Zudem soll die betriebliche Altersvorsorge weiter digitalisiert und entbürokratisiert werden.
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