Wechsel an der Spitze: So geht Wissenstransfer

Bald droht ein Ausscheiden vieler »altgedienter« und erfahrener Betriebsratsmitglieder in der Fläche. Auch der Vorsitzwechsel steht in vielen Gremien an. Vorsitzende sind Knotenpunkte für wertvolles Handlungswissen: sie mischen in Netzwerken mit, bei ihnen laufen interne und externe Kommunikationsstränge zusammen. Gerade im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind Erfahrung und Fachwissen trumpf. Wollen die Gremien ab 2022 durchsetzungsstark und handlungssicher sein, auch nach der Wahl von Anfang an, kommen sie jetzt um die Wissensvermittlung nicht herum.
Vorsitz als Verteilungspunkt für Wissen
Die Arbeitswelt verändert sich rasant und wird komplexer. Die Corona-Pandemie-Krise fordert die Gremien zusätzlich, insbesondere bei der anstehenden Krisenbewältigung und im Arbeits- und Infektionsschutz. Aktuell nehmen also Herausforderungen, Aufgaben und die Vielfalt der Betriebsratsarbeit zu. Das ist verlockend und interessant, aber auch fordernd. Wissensmanagement ist daher ein zentraler Teilprozess im Zuge der Nachfolgeplanung, um gewappnet zu sein. Was gehört zum Wissenstransfer der Gremien?
Fachwissen und Arbeitsrecht
Das (explizite) Wissen speist sich z.B. aus juristischem und betriebswirtschaftlichen Wissen sowie betriebs(rats)spezifischen Kenntnissen wie dem Betriebsverfassungsgesetz und der Mitbestimmung, dem Kündigungsschutzrecht, dem Tarifvertragsgefüge, den Betriebsvereinbarungen (Stärken, Schwächen, Lücken); es liegt aufbereitet und schriftlich fixiert vor.
Erfahrungswissen
Das (implizite) Erfahrungswissen ist an Personen gebunden und wird in bestimmten Kontexten vermittelt – je nach Betriebsgröße, Strukturen, Qualität des Betriebsklimas etc. Es ist schwieriger weiterzugeben. Dazu gehört z.B. das Wissen über Verfahren, Abläufe, frühere Geschehnisse, Hintergrundwissen, Erfahrungen mit Personen (Charaktereigenschaften), soziale Netze (wer kann gut mit wem?). Persönliche Kompetenzen kommen hinzu: z.B. einen Standpunkt klar vertreten, gut präpariert in Sitzungen gehen, Pflege persönlicher Netzwerke etc.
Drei Schritte: Das gehört zum Wissenstransfer
1. Relevantes Fachwissen aufbauen
Das Gremium muss sein Archiv mit Fachliteratur und allen Dokumentationen sorgfältig pflegen, es transparent managen und mögliche Kandidat*innen gut einführen und einarbeiten. Alle Treffen wie Sitzungen, Arbeitsgruppen, Monatsgespräche mit dem Arbeitgeber etc. sind stets sorgsam vorzubereiten und zu dokumentieren – z.B. mithilfe eines digitalen Wikis.
2. Implizites Wissen: Dabei sein ist alles
Dabei sind Nachfolger*innen auf den Erfahrungsschatz der Amtsinhaber*innen angewiesen: »learning-by-doing«. Das klingt banal, Nachfolger*innen sollten jede Chance nutzen und an Sitzungen, Besprechungen und Klausurtagungen teilnehmen.
3. Tandem-Modell
Effektiv ist die Vermittlung von Erfahrungswissen per Tandem-Lösung. Es tauschen sich die Beteiligten über eine längere Phase aus, sie nehmen Termine gemeinsam wahr etc. So wird Einblick in das Tagessgeschäft geboten.
Das und viel mehr lesen Interessierte im Titelthema »Gute Arbeit« 2/2021 (S. 8-19), damit der Stafettenwechsel im Gremium reibungslos verläuft und die Belegschaft auch im Umbruch der Wahl wirksam und kompetent vertreten wird.
Weitere Informationen
Das Titelthema »Wissenstransfer – Nachfolgeplanung für die Betriebsratswahl 2022« in »Gute Arbeit« 3/2021 (S. 8-19). Alle Beiträge in der Übersicht:
- Christine Best (Sozialforschungsstelle TU Dortmund): »Wechsel an der Spitze: So geht Wissenstransfer im Betriebsrat« (S. 8-11).
- Jens Maylandt (Sozialforschungsstelle TU Dortmund): »Amtswechsel im Gremium« (S. 12-15).
- Klaus Heimann (Journalist, Berlin): »3-mal Gute Praxis: So stemmen Betriebsräte den Wechsel« mit Kurzinterview Oliver Moll, Betriebsratsvorsitzender ZF in Schweinfurt (S. 16-19).
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