Tarifrecht

Weg frei für bessere Löhne in der Pflege

28. Oktober 2019
Hände_76187920
Quelle: © drubig-photo / Foto Dollar Club

Um dem Mangel an Pflegekräften in der Altenpflege zu begegnen, will die Bundesregierung Arbeitsbedingungen und Bezahlung verbessern. Das beschlossene Gesetz setzt dabei auf eine angemessene Regelung durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bis zum nächsten Frühjahr. Der bisherige Pflegemindestlohn gilt noch bis Ende April 2020.

Bislang werden Pflegekräfte sehr unterschiedlich und häufig zu niedrig entlohnt. Gerade in der Altenpflege verdienen sowohl Hilfs- als auch Fachkräfte erheblich weniger als in der Krankenpflege. In der »Konzertierten Aktion Pflege« (KAP) haben sich die Akteure in der Branche verpflichtet, die Arbeitsbedingungen und die Löhne der Pflegekräfte spürbar zu verbessern.

Derzeit gelten in der Altenpflege nur für 20 Prozent der Beschäftigten tarifliche Arbeitsbedingungen, wie die Bundesregierung mitteilt. Bisher gibt es keinen bundesweiten Tarifvertrag in der Pflege - nur einen allgemeinen Pflegemindestlohn. Dies liegt an der Struktur der Branche mit privaten, kommunalen, freigemeinnützigen und kirchlichen Arbeitgebern.

Sozialpartner sind am Zug

Das »Gesetz für bessere Löhne in der Pflege« soll nach dem Willen der Politik eine möglichst flächendeckende Tarifbindung erreichen (Regierungsentwurf zum Pflegelöhneverbesserungsgesetz, Seite 2). Die Sozialpartner, also Arbeitgeber und Gewerkschaften, sind mit dem Gesetz aufgefordert, sich entweder auf einen Flächentarifvertrag oder auf höhere Lohnuntergrenzen in den Pflegeberufen zu einigen.

»Wir stärken die Voraussetzungen dafür, dass nach Tarif bezahlt wird - und die Höhe sich unterscheidet, je nachdem ob Hilfskräfte oder examinierte Pflegekräfte im Einsatz sind«, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Jetzt seien die Sozialpartner gefragt, die Möglichkeiten des Gesetzes zu nutzen. Mit den Mitteln des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) sollen die Tarifergebnisse oder die vereinbarten Lohnuntergrenzen für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Flächentarifvertrag oder Lohnuntergrenze

Die Tarifpartner können einen flächendeckenden Tarifvertrag abschließen, den das Bundesarbeitsministerium auf der Grundlage des AEntG auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflege erstreckt. Damit würden die ausgehandelten Tariflöhne für die ganze Branche gelten.

Dabei nimmt das Gesetz auf die in der Pflegebranche stark engagierten kirchlichen Träger Rücksicht. Das Gesetz sieht vor, das kirchliche Selbstbestimmungsrecht zu wahren. Vor Abschluss des Tarifvertrags sind auch die kirchlichen Pflegelohn-Kommissionen anzuhörn. Damit die Tarifpartner die Erstreckung des Tarifvertrags beantragen können, müssen mindestens zwei Kommissionen repräsentativer Religionsgemeinschaften zustimmen.

Als zweite Möglichkeit sieht das Gesetz vor, über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege insgesamt anzuheben. Dazu soll künftig eine ständige, paritätisch besetzte Pflegekommission Vorschläge für unterschiedliche Mindestlöhne für Hilfs- und Fachkräfte erarbeiten. Auch hier sind die kirchlichen Pflegeträger beteiligt.

Gleicher Lohn in Ost und West

Diese Mindestlöhne kann das Bundesarbeitsministerium dann als allgemeinverbindlich für die gesamte Branche festlegen. In Ost- und Westdeutschland sollen Pflegekräfte künftig denselben Lohn erhalten.

Pflegemindestlohn gilt noch bis Ende April 2020

Der allgemeine Pflegemindestlohn gilt noch bis zum 30.04.2020. Er beträgt derzeit 11,05 Euro pro Stunde in Westdeutschland und 10,55 Euro in Ostdeutschland. Von diesem Mindestlohn profitieren bisher vor allem Pflegehilfskräfte.

Quelle:

Bundesregierung, Mitteilung vom 24.10.2019

© bund-verlag.de (ck)

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -
Michael Kossens
Basiskommentar
24,90 €
Mehr Infos

Das könnte Sie auch interessieren

Lieferkette Produktion Transport Logistik supply chain
Lieferkettengesetz - Aktuelles

Europäisches Lieferkettengesetz kommt

Brille Tastatur Computer Bildschirmarbeit
Gesundheitsschutz - Aus den Fachzeitschriften

7 Fragen zur Bildschirmbrille