Wahlvorstand

Wer trägt die Kosten für den Wahlvorstand?

06. Oktober 2021 Wahlvorstand, Kosten
Betriebsratswahl
Quelle: Reinhard Alff

Der Wahlvorstand ist ein Ehrenamt. Die Mitglieder des Wahlvorstands nehmen das Amt – wie beim Betriebsrat – unentgeltlich wahr. Sämtliche durch die Tätigkeit entstehenden Kosten trägt allerdings der Arbeitgeber.

Dazu gehören nicht nur die Sachkosten. Nach § 20 Abs. 3 BetrVG ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, für die Zeiten der Arbeitsversäumnis, die durch die Tätigkeit als Wahlvorstandsmitglied entstehen, das Arbeitsentgelt fortzuzahlen und den Wahlvorstandsmitgliedern ihre erforderlichen Aufwendungen (z. B. Fahrt- und sonstige Reisekosten) zu ersetzen. Das gilt auch für die vom Wahlvorstand herangezogenen Wahlhelfer. Schließlich erfordert die Tätigkeit als Wahlvorstandsmitglied auch die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen.

© bund-verlag.de (fro)

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