Wie richtiges Eingruppieren gerechter funktioniert

Unter Eingruppierung ist die Einordnung des Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema zu verstehen. Ein solches Schema ist meistens ein Tarifvertrag (Lohn- oder Gehaltstarifvertrag). Mitunter geht es aber auch um betriebliche Entgeltgruppen, etwa dann, wenn kein Tarifvertrag besteht oder ein solcher zwar vorhanden ist, aber betriebliche Zwischengruppen geschaffen worden sind.
Wie funktioniert die Eingruppierung?
Grundsätzlich klingt es einfach: Will der Arbeitgeber einen Beschäftigten in eine Vergütungsordnung ein- oder umgruppieren, muss er dem Betriebsrat alle erforderlichen Informationen dazu mitteilen. Das sind zum Beispiel die Stellenbeschreibung oder die Qualifikation des Beschäftigten. Außerdem muss er ihn anhören und begründen, weshalb die vorgesehene Eingruppierung für diese Stelle richtig erscheint.
Die Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat kann dann zustimmen oder die Zustimmung verweigern. Grund für die Verweigerung der Zustimmung kann der Verstoß der Eingruppierung gegen den anwendbaren Tarifvertrag sein. Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, muss der Arbeitgeber eine neue Anhörung einreichen oder aber ein Zustimmungsersetzungsverfahren beim Arbeitsgericht einleiten, um den Streit durch das Gericht klären zu lassen.
Welche weiteren Fragen sich bei der Eingruppierungen noch stellen, damit befasst sich Rechtsanwalt Sebastian Busch in AiB 12/17 ab S. 35.
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