Arbeitsunfähigkeit

Wie die telefonische Krankschreibung funktioniert

Telefon Ärztin Arzt Beratung Pflege
Quelle: Pixabay | Bild von mohamed_Hassan

Schon während der Pandemie konnten sich erkrankte Beschäftigte telefonisch beim Arzt krankschreiben lassen. Nun gilt diese Regelung bei leichteren Erkrankungen für ein Attest von fünf Tagen dauerhaft, sofern die Patienten beim Arzt bekannt sind.

Ohne ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - kurz: AU - gibt es weder Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber noch Krankengeld von der Krankenkasse. Details regelt die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie. Der für diese Richtlinie zuständige gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hat über eine entsprechende Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie entschieden.

Ab wann gilt der Beschluss?

Anders als sonst bei entsprechenden Richtlinien üblich, können die Versicherten die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung sofort nach dem Beschluss nutzen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sofern keine Videosprechstunde mit dem Arzt möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Die betroffenen Personen müssen in der jeweiligen ärztlichen Praxis allerdings bereits bekannt sein.

Für welche Krankheiten gilt das?

Die telefonische Krankschreibung gilt nur für »leichtere« Erkrankungen, nicht – wie während der Pandemie – auch für schwere Atemwegserkrankungen.  In Fällen schwerer Erkrankungen müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden.

Wie lang kann die Bescheinigung ausgestellt werden?

Die Erstbescheinigung darf nur bis zu fünf Tage ausgestellt werden. Besteht die telefonisch festgestellte Erkrankung fort, müssen die Patienten für die Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit die Praxis aufsuchen. Für den Fall, dass die erstmalige Bescheinigung anlässlich eines Praxisbesuchs ausgestellt wurde, sind Feststellungen einer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit auch per Telefon möglich. Ein Anspruch der Versicherten auf eine Anamnese und Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon besteht nicht.

Davon bleibt die Regelung zur Krankschreibungen per Videosprechstunde unberührt, sofern die Praxis diese Möglichkeit anbietet und für die Diagnose keine persönliche körperliche Untersuchung notwendig ist.

Quelle:

PM des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 7.12.2023

© bund-verlag.de (fro)

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