Datenschutz

Belegschafts-Tracking auf dem Vormarsch

Hand_Tastatur_29478326
Quelle: © Gina Sanders / Foto Dollar Club

Das Überwachen der Belegschaft erreicht eine neue bedenkliche Stufe. Neue Tools zur Analyse des Nutzerverhaltens breiten sich auch in deutschen Unternehmen aus. Die »Computer und Arbeit« (CuA) 9/2018 hat bei dem Datenschutz-Experten Prof. Dr. Peter Wedde nachgefragt, was es mit den »User Behavior Analytics« auf sich hat und wie Betriebsräte darauf reagieren können.

Wie sieht die Zukunft der Arbeitnehmerkontrolle aus?

Prof. Dr. Peter Wedde:

Ginge es um ein Computerspiel, würde ich sagen, dass das Kontrollpotenzial, dem Arbeitnehmer künftig ausgesetzt werden, gerade einen neuen Top-Level erreicht hat. User Behavior Analytics (= Nutzer-Verhaltensanalyse) zielt darauf, vorhandene Beschäftigtendaten aus allen betrieblichen Systemen zusammenzufassen. Geschriebene E-Mails oder Skype-Telefongespräche gehören hierzu ebenso wie das Internet-Suchverhalten oder die Art der Nutzung von Systemen, die für die tägliche Arbeit gebraucht werden.

Alle diese Informationen werden von »selbstlernenden« Algorithmen aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz erfasst und analysiert. Die in der Datenflut gefundenen Verhaltensmuster werden dann in Beziehung zu erdachten Fallbeispielen gesetzt, die Risiken für Arbeitgeber darstellen. Darüber hinaus – und hier liegt das eigentliche Problem – wird auch reales Fehlverhalten einzelner Beschäftigter erfasst und ausgewertet.

Das funktioniert etwa so: Hat sich beispielsweise ein Mitarbeiter, der im Betrieb einen hohen Geldbetrag unterschlagen hat, drei Tage vor der Tat das Guthaben von seiner Kantinenkarte auszahlen lassen, hat er zwei Tage vorher alle Fotos gelöscht und am Morgen des Tattags alle Mails in seinem Account, dann gibt das System Alarm, wenn ein anderer Beschäftigter sich ähnlich verhält – auch wenn der gar nichts Böses im Sinn hat. Es geht hier nicht mehr darum, im Einzelfall einen verdächtigen Mitarbeiter zu überprüfen, sondern um eine permanente und anlasslose Totalkontrolle aller Mitarbeiter.

Wie ausgereift sind diese Tools bereits?

Prof. Dr. Peter Wedde:

Glaubt man den Anbietern der entsprechenden Software, dann sind diese Tools so gut, dass schon heute kein Unternehmen mehr auf sie verzichten kann. Tatsächlich ist die entsprechende Software ziemlich leistungsfähig und kann aus großen und unterschiedlichen Datenmengen Verhaltensmuster ableiten und diese automatisch bewerten. Das Problem ist allerdings, dass selbst die Entwickler der verwendeten »selbstlernenden« Algorithmen kaum noch in der Lage sind, präzise zu sagen, wie der Prozess der Erkenntnisgewinnung im Einzelfall funktioniert und wie verlässlich die gefundenen Ergebnisse sind.

Hinzu kommt, dass die Resultate, die die Systeme liefern, ganz entscheidend davon abhängen, mit welchen Ausgangsszenarien und Risikofaktoren sie bei der Erstellung »gefüttert« werden. Da auch diese zumeist strenggehütete Geheimnisse der Entwickler sind, lässt sich über die Qualität wenig Verlässliches sagen.

Welche kollektivrechtlichen Reaktions- und Regelungsmöglichkeiten gibt es?

Prof. Dr. Peter Wedde:

Das neue an Behavior Analytics ist, dass die entsprechenden Tools explizit dafür bestimmt sind, Verhalten oder Leistung von Beschäftigten permanent zu kontrollieren. Damit laufen bewährte betriebliche Regelungskonzepte leer, die darauf abzielen, technisch mögliche Kontrollen kollektivrechtlich auszuschließen oder aber, sie zu regeln und auf ein erträgliches Minimum zu beschränken.

Da nicht erkennbar ist, dass die gesetzlichen Möglichkeiten von Betriebsräten gestärkt werden, um die Herausforderungen bewältigen zu können, die die neuen Tools beinhalten, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als sich auf bestehende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zu besinnen und diese auszunutzen.

Ob und wie dies funktionieren kann, muss sehr schnell diskutiert werden. Eine Gelegenheit hierfür gibt es beispielsweise im Rahmen des Forums Arbeitnehmerdatenschutz des DGB Bildungswerks Bund vom 26. bis zum 28. November 2018 in Hattingen: www.betriebsratsqualifizierung.de

Mehr lesen im Magazin der CuA 9/2018, 6 f.

Der Interviewpartner

Wedde_Peter_kleinDr. Peter Wedde

Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences, wissenschaftlicher Leiter der d+a consulting GbR in Eppstein und wissenschaftlicher Berater der Rechtsanwältinnen steiner mittländer fischer in Frankfurt.

 

 

© bund-verlag.de (ol)

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren