Arbeitsschutz

Aktualisiertes Merkblatt zur Sommerhitze

30. Mai 2016
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Quelle: © MH / Foto Dollar Club

AiB-Leser wissen es schon: Die nächste Hitzewelle kommt, und der Betriebsrat kann einiges tun, um die heißen Tage im Büro erträglicher zu machen. Als zusätzliche Info für Arbeitsschützer und Beschäftigte hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ihr Merkblatt »Sommerhitze« neu aufgelegt.

Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung enthalten auch viele Vorgaben für Betriebstemperaturen, die in Büros und an anderen Arbeitsplätzen herrschen. Ab bestimmten Höchstwerten ist der Arbeitgeber gesetzlich zum Handeln verpflichtet - diese muss auch der Betriebsrat kennen. Diese Eckwerte und die vorgeschriebenen Maßnahmen fasst die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einem aktuellen Merkblatt zusammen.

 

Das Thermometer meldet den Handlungsbedarf

  • Ab 26°C Raumtemperatur sollten, spätestens aber ab 30°C müssen Vorkehrungen gegen die Hitze getroffen werden.
  • Ab 35°C Innentemperatur gilt ein Raum als zur Arbeit gänzlich ungeeignet, es sei denn es werden Maßnahmen wie bei Hitzearbeit ergriffen.
  • Unter diesem kritischen Wert jedoch können bereits lockere Kleidung und ausreichend Flüssigkeit Linderung verschaffen.
  • Auch die konsequente Nutzung der Sonnenschutzeinrichtungen und sinnvolles Lüften - am besten vor 10 Uhr morgens - sind unerlässlich und für jeden Beschäftigten einfach umzusetzen.

Flexible Arbeitszeitregelungen helfen

Arbeitgeber können den Arbeitsalltag ihrer Mitarbeiter erleichtern, indem sie beispielsweise von Gleitzeitregelungen Gebrauch machen. So kann die Arbeit auf Zeiten gelegt werden, zu denen die Innentemperatur angenehmer ist.

Kostenloser Download bei der BAuA

Das Faltblatt »Sommerhitze im Büro - Hinweise und Tipps für die heißen Tage« informiert außerdem über die relevanten Rechtsgrundlagen und gibt eine Übersicht über weitere Informationsquellen. So bietet die BAuA auf wenigen, übersichtlichen Seiten einen umfassenden Überblick, wie Arbeitgeber und Beschäftigte mit der sommerlichen Hitze am Arbeitsplatz umgehen können und sollten.

AiB-Lesetipps: Der Hitze trotzen!

Aus dem Schwerpunkt der »Arbeitsrecht im Betrieb« 5/2016 empfehlen wir Ihnen diese Beiträge zum Thema Hitze:

Quelle:

BAuA, Pressemitteilung 020/16 vom 23.05.2016

© bund-verlag.de (ck)

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