Aktualisiertes Merkblatt zur Sommerhitze

Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung enthalten auch viele Vorgaben für Betriebstemperaturen, die in Büros und an anderen Arbeitsplätzen herrschen. Ab bestimmten Höchstwerten ist der Arbeitgeber gesetzlich zum Handeln verpflichtet - diese muss auch der Betriebsrat kennen. Diese Eckwerte und die vorgeschriebenen Maßnahmen fasst die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einem aktuellen Merkblatt zusammen.
Das Thermometer meldet den Handlungsbedarf
- Ab 26°C Raumtemperatur sollten, spätestens aber ab 30°C müssen Vorkehrungen gegen die Hitze getroffen werden.
- Ab 35°C Innentemperatur gilt ein Raum als zur Arbeit gänzlich ungeeignet, es sei denn es werden Maßnahmen wie bei Hitzearbeit ergriffen.
- Unter diesem kritischen Wert jedoch können bereits lockere Kleidung und ausreichend Flüssigkeit Linderung verschaffen.
- Auch die konsequente Nutzung der Sonnenschutzeinrichtungen und sinnvolles Lüften - am besten vor 10 Uhr morgens - sind unerlässlich und für jeden Beschäftigten einfach umzusetzen.
Flexible Arbeitszeitregelungen helfen
Arbeitgeber können den Arbeitsalltag ihrer Mitarbeiter erleichtern, indem sie beispielsweise von Gleitzeitregelungen Gebrauch machen. So kann die Arbeit auf Zeiten gelegt werden, zu denen die Innentemperatur angenehmer ist.
Kostenloser Download bei der BAuA
Das Faltblatt »Sommerhitze im Büro - Hinweise und Tipps für die heißen Tage« informiert außerdem über die relevanten Rechtsgrundlagen und gibt eine Übersicht über weitere Informationsquellen. So bietet die BAuA auf wenigen, übersichtlichen Seiten einen umfassenden Überblick, wie Arbeitgeber und Beschäftigte mit der sommerlichen Hitze am Arbeitsplatz umgehen können und sollten.
AiB-Lesetipps: Der Hitze trotzen!
Aus dem Schwerpunkt der »Arbeitsrecht im Betrieb« 5/2016 empfehlen wir Ihnen diese Beiträge zum Thema Hitze:
- »Arbeiten trotz Hitze« von Eva Ratzesberger und Marc-Oliver Schulze, AiB 5/2016 S. 24-26.
- »Hitze gestalten« von Jens Gäbert, AiB 5/2016 S. 27-29.
- »Gute Planung als Basis« von Gudrun Giese, AiB 5/2016 S. 30-31.
Quelle:
BAuA, Pressemitteilung 020/16 vom 23.05.2016
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