Arbeitgeber behindern Betriebsräte

Die WSI-Forscher PD Dr. Martin Behrens und Dr. Heiner Dribbusch befragten 159 hauptamtliche Gewerkschafter der IG BCE, der IG Metall und der NGG zu ihren Erfahrungen mit der Durchführung von Betriebsratswahlen. Mehr als die Hälfte der Befragten kannte Fälle, in denen Unternehmen versucht hatten, Betriebsratswahlen zu behindern. Am meisten von den Schikanen betroffen, sind Betriebsräte in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie und dem Gastgewerbe.
Untersucht wurde zudem, wie Unternehmen vorgehen, um die Wahl eines Betriebsrats zu behindern. Das Ergebnis:
- 71% mögliche Kandidaten einschüchtern
- 66% die Bestellung eines Wahlvorstandes verhindern
- 43% arbeitgebernahe Kandidaten unterstützen
- 20% Kandidaten für den Betriebsrat kündigen
- 20% der zuständigen Gewerkschaft den Zugang zum Betrieb verwehren
- 19% Kandidaten »herauskaufen«
- 13% Mitgliedern des Wahlvorstandes kündigen
In den 35 Bezirken der IG BCE und den Zuständigkeitsbereichen der 103 IG-Metall-Geschäftsstellen, die in die Befragung einbezogen waren, gab es zwischen 2013 und 2015 Wahlen zu insgesamt 10.445 Betriebsräten. Bei 1,7 Prozent dieser Wahlen erhielten die beiden Gewerkschaften Kenntnis von Obstruktionsversuchen des Managements. Weitaus häufiger war dies bei Neugründungen von Betriebsräten. Von 835 erstmals durchgeführten Betriebsratswahlen im Bereich von IG BCE und IG Metall waren 16,3 Prozent von Behinderungen seitens der Unternehmen betroffen.
Arbeitgeber nehmen für Schikanen Anwälte zur Hilfe
Nach Angabe der befragten Gewerkschafter nahm etwa die Hälfte der Arbeitgeber bei ihren Störaktionen externe Hilfe durch Anwaltskanzleien oder Beratungen in Anspruch. Die Unternehmen gehören mehrheitlich der mittleren Größenklasse mit 50 bis 200 Beschäftigten an.
Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Betriebsrats-Bashing
Die Untersuchung unterstreicht, wie wichtig ein umfassender gesetzlicher Schutz vor Eingriffen des Managements ist. Hier wäre insbesondere wünschenswert, dass bereits bei der Vorbereitung von Betriebsratswahlen alle daran beteiligten Beschäftigten vom ersten Tag an vor Kündigungen geschützt werden, so Behrens und Dribbusch. Ebenso wichtig sei eine wirksame Sanktionierung von Verstößen. Dazu sollten Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebildet werden, die auf gesetzwidrige Eingriffe von Unternehmen in Betriebsratswahlen spezialisiert sind und diese auch verfolgen.
Lesetipp der Online-Redaktion:
»Der bekämpfte Betriebsrat« von Wolfgang Däubler in der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) 12/2014. S. 40-42
Quelle:
PM der Hans-Böckler-Stiftung vom 3.11.2016
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