BAG begrenzt Auskunfts-Anspruch des Betriebsrats
12. Mai 2017

Rechtlicher Hintergrund
Der Betriebsrat hat ein Informations- und Beratungsrecht zur Personalplanung im Betrieb. Er hat hier zwar kein echtes Mitbestimmungsrecht in dem Sinne, dass er Entscheidungen des Arbeitgebers durch ein Veto verhindern kann. Aber er kann Einfluss nehmen und mitgestalten. Dies ist Gegenstand des wichtigen § 92 BetrVG. Doch um dieses Recht auszuüben – im Sinne der Belegschaft – benötigt der Betriebsrat Informationen vom Arbeitgeber. Er muss über dessen Planungen Bescheid wissen – und zwar rechtzeitig. Und er benötigt umfassende Informationen mit allen Fakten und Unterlagen.Warum hier kein Anspruch auf die Daten besteht
Der Arbeitgeber müsse – so das BAG in seiner Begründung – den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf, anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend unterrichten. Zur Personalplanung gehöre dabei – so die Richter – die Personalbedarfsplanung, die Personaldeckungsplanung, die Personalentwicklungsplanung und die Personaleinsatzplanung. Der Betriebsrat soll zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über die personelle Situation des Betriebs und deren Entwicklung umfassend anhand von Unterlagen unterrichtet werden.Die Unterrichtung habe aber nur anhand derjenigen Unterlagen zu erfolgen, die der Arbeitgeber selbst seiner Personalplanung zugrunde lege – so das Gericht – und zwar unabhängig davon, in welchem Zusammenhang sie erhoben oder festgestellt wurden. Das heißt konkret: mehr als die vom Arbeitgeber für seine Personalplanung zugrunde gelegten Daten erhält auch der Betriebsrat nicht.
Die Stichtagserhebungen dienten hier aber – so stellt das Gericht klar – lediglich den Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern. Der Arbeitgeber verwende sie nicht für ihre eigenen Personalplanungen. Daher dürfe auch der Betriebsrat die Stichtagserhebungen bedauerlicherweise nicht einsehen. Lesetipps der Online-Redaktion:- »Personalplanung – Chancen nutzen« von Stiel/Stoppkotte in AiB 12/2016, S. 10-13
- »Personalplanung – Die richtige Strategie entscheidet« von Thomas Breisig in AiB 12/2016, S. 14-18
- »Personalplanung – Wissen ist Macht« von Achim Thannheiser in AiB 12/2016, S. 19-23
Quelle
BAG (08.11.2016)
Aktenzeichen 1 ABR 64/14
Aktenzeichen 1 ABR 64/14