Mehr Schutz für Polizei und Rettungskräfte
09. Februar 2017

»Die Zahl der Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte steigt. Polizisten werden alltäglich brutal attackiert. Das ist völlig inakzeptabel. Alle Einsatzkräfte riskieren Gesundheit und Leben, um unseren Rechtsstaat zu verteidigen und anderen zu helfen. Dafür haben sie unsere Wertschätzung und unsere Unterstützung verdient. Es ist höchste Zeit, Polizisten wirkungsvoller zu schützen«, sagt Bundesjustizminister Heiko Maas.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Vollstreckungsbeamte im Falle eines Übergriffs bei der Ausübung ihres Dienstes als Repräsentanten der staatlichen Gewalt gelten. Der Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte wird statt bisher in § 113 in § 114 StGB als selbständiger Straftatbestand mit verschärftem Strafrahmen (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren) ausgestaltet, so der Plan der Bundesregierung.Schutzfunktion des Gesetzes setzt früher ein
Der neue Straftatbestand verzichtet für tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auf den Bezug zur Vollstreckungshandlung, so dass künftig bereits allgemeine Diensthandlungen unter die Norm fallen. Auch der besonders schwere Fall (§ 113 Absatz 2 Satz 2 StGB-E) wird erweitert.Über die angepasste Verweisung für Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste kommen die Änderungen auch diesem Personenkreis zu Gute (§ 115 StGB-E).
Die vom Kabinett geplante Strafverschärfung reicht nach Ansicht der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) nicht aus. In einem Gespräch mit der »Neuen Osnabrücker Zeitung« sagte der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt: »Ein Problem löst dieses Gesetz nicht, nämlich die Respektlosigkeit und Verachtung gegenüber öffentlich Beschäftigten insgesamt.«Hier geht es zum Gesetzentwurf!
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