Tarifeinheitsgesetz

BVerfG entscheidet über Tarifeinheit

22. Dezember 2016
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Quelle: © Fontanis / Foto Dollar Club

Seit Juli 2015 ist das umstrittene Tarifeinheitsgesetz in Kraft. Seitdem gilt das Prinzip »Ein Betrieb – ein Tarifvertrag«. Kleine Gewerkschaften haben weniger Einfluss, die Durchführung von Streiks ist erschwert. Zahlreiche Gewerkschaften sehen sich dadurch in ihrem Grundrecht auf Koalitionsfreiheit verletzt und haben Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ende Januar prüft das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe jetzt noch einmal die Vereinbarkeit der Tarifeinheit mit dem Grundgesetz.

Durch das Tarifeinheitsgesetz ist der umstrittene § 4a in das Tarifvertragsgesetz (TVG) eingefügt worden, der Tarifkollisionen im Betrieb vermeiden soll. Im Falle von kollidierenden Tarifverträgen, ist im Betrieb nur der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft anwendbar, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Kleine Gewerkschaften mit wenigen Mitgliedern ziehen dadurch stets den Kürzeren und sehen darin einen Verstoß gegen das Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG).

Eilanträge gegen Tarifeinheitsgesetz scheiterten

Schon im Oktober 2015 zogen Gewerkschaften mit Eilanträgen vor das Bundesverfassungericht (BVerfG). Jedoch ohne Erfolg: Die Eilanträge wurden abgewiesen. Den Gewerkschaften drohten keine dauerhaften und existenzgefährdenden Nachteile, wenn sie auf das Urteil in der Hauptsache warten müssten.

Am 24. und 25. Januar wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)  jetzt in mündlichen Verhandlungen darüber entscheiden, ob das Tarifeinheitsgesetz mit dem Grundgesetz (GG) und insbesondere der Koalitionsfreiheit vereinbar ist. Konkret geht es um Verfassungsbeschwerden von verdi, des Beamtenbunds dbb, der Luftverkehrsgewerkschaften Ufo, der Vereinigung Cockpit sowie der Ärztegewerkschaft Marburger Bund. Gegen das Tarifeinheitsgesetz geklagt haben auch die Lokführergewerkschaft GDL und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV).

Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet. Die genauen Verhandlungszeiten des BVerfG finden Sie hier.

Mehr zum Tarifeinheitsgesetz:

»Vier Fragen zur Tarifeinheit«  – ein Interview mit unserem Tarifexperten Peter Berg.

Lesetipp der Online-Redaktion:

Peter Berg, Eva Kocher, Dirk Schumann Tarifvertragsgesetz und Arbeitskampfrecht Kompaktkommentar 2015, 1070 Seiten, gebunden, 5. Aufl., Bund-Verlag ISBN: 978-3-7663-6420-3

Ladenpreis: € 98,00

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© bund-verlag.de (ls)  
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