BVerfG entscheidet über Tarifeinheit
22. Dezember 2016

Eilanträge gegen Tarifeinheitsgesetz scheiterten
Schon im Oktober 2015 zogen Gewerkschaften mit Eilanträgen vor das Bundesverfassungericht (BVerfG). Jedoch ohne Erfolg: Die Eilanträge wurden abgewiesen. Den Gewerkschaften drohten keine dauerhaften und existenzgefährdenden Nachteile, wenn sie auf das Urteil in der Hauptsache warten müssten.Am 24. und 25. Januar wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jetzt in mündlichen Verhandlungen darüber entscheiden, ob das Tarifeinheitsgesetz mit dem Grundgesetz (GG) und insbesondere der Koalitionsfreiheit vereinbar ist. Konkret geht es um Verfassungsbeschwerden von verdi, des Beamtenbunds dbb, der Luftverkehrsgewerkschaften Ufo, der Vereinigung Cockpit sowie der Ärztegewerkschaft Marburger Bund. Gegen das Tarifeinheitsgesetz geklagt haben auch die Lokführergewerkschaft GDL und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV).
Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet. Die genauen Verhandlungszeiten des BVerfG finden Sie hier.Mehr zum Tarifeinheitsgesetz:
»Vier Fragen zur Tarifeinheit« – ein Interview mit unserem Tarifexperten Peter Berg.Lesetipp der Online-Redaktion:
Peter Berg, Eva Kocher, Dirk Schumann Tarifvertragsgesetz und Arbeitskampfrecht Kompaktkommentar 2015, 1070 Seiten, gebunden, 5. Aufl., Bund-Verlag ISBN: 978-3-7663-6420-3Ladenpreis: € 98,00
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