Bei Personalplanung kein zahnloser Tiger
02. Dezember 2016

Was ist »Personalplanung« überhaupt?
Dafür muss zunächst klar sein, was Personalplanung eigentlich ist. Im Gesetz wird das nicht genau definiert. Doch lässt sich als Definition ableiten: Personalplanung ist jede Planung, die sich auf den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf in quantitativer und qualitativer Hinsicht, auf deren Deckung im weitesten Sinne und auf den abstrakten Einsatz der personellen Kapazität bezieht.Und was kann der Betriebsrat tun?
Konkret gehören dazu: die Personalbedarfsplanung, die Personalbeschaffung und der Personalabbau, die Personalentwicklungsplanung und die Personaleinsatzplanung. Ein besonderer Fall der Personalplanung ist seit 2001 in § 92a BetrVG geregelt: Danach kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen, insbesondere hinsichtlich einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung, der Förderung von Teilzeitarbeit und Altersteilzeit.Wie das im Betrieb umgesetzt wird und welche Strategien Betriebsräten dabei helfen, lesen Sie im Interview mit den beiden Fachanwälten für Arbeitsrecht Ralf Heidemann und Javier Davila Cano in der AiB 12/2016 ab S. 10 im Interview »Chancen nutzen«.
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