Sprachrohr ohne Chefallüren
01. August 2016

Was kommt auf Vorsitzende zu?
Das Betriebsverfassungsgesetz hält dazu die Antworten parat. Der Betriebsratsvorsitzende ist nicht Chef des Betriebsrats. Er ist den anderen Betriebsratsmitgliedern gegenüber nicht weisungsbefugt. Der Betriebsrat kommt durch Beschlussfassung zu einer Entscheidung. Ein Punkt kommt auf die Tagesordnung, es wird abgestimmt und die Mehrheit entscheidet, wie verfahren wird. Die Stimme des Vorsitzenden zählt nicht mehr und nicht weniger als die der Kollegen im Gremium.Erster unter Gleichen
Doch stimmt das wirklich? Rechtlich hat der Vorsitzende tatsächlich nicht mehr Stimmgewicht als andere Gremienmitglieder. Der Blick hinter die Kulissen zeigt ein anderes Bild. Betriebsratsvorsitzende haben eine herausragende Position. Vor allem neugewählte Betriebsratsmitglieder orientieren sich daran, was der Vorsitzende macht. Darin liegt auch eine hohe Verantwortung. Die Meinung des Vorsitzenden hat meist großes Gewicht im Gremium. Zudem ist der Betriebsratsvorsitzende maßgeblich dafür zuständig, dass der Betriebsrat ordnungsgemäße Beschlüsse fasst.Welche Aufgaben der Vorsitzende noch hat und wie der Entgelt- und Tätigkeitsschutz konkret aussieht, beschreibt AiB-Autorin Marion Müller mit vielen Tipps im Beitrag »Von Chancen und Fallstricken« in AiB 7–8/2016 S. 46-50.
© bund-verlag.de (CS)