Darauf sollten Sie bei einer Betriebsvereinbarung achten
07. September 2017

Worauf muss geachtet werden?
Zuerst muss der Betriebsrat in einer Betriebsratssitzung einen Beschluss fassen. Hat der Betriebsrat dem Abschluss der Betriebsvereinbarung zugestimmt und sind die Formalien wie die Unterschriften erledigt, muss der Arbeitgeber die Betriebsvereinbarung an geeigneter Stelle im Betrieb auslegen. Und er muss sie dann auch umsetzen.Was darf (nicht) geregelt werden?
Was in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden darf, wird begrenzt durch den Vorrang des Gesetzes und des Tarifvertrages. Das bedeutet: Durch eine Betriebsvereinbarung darf kein Gesetz - wie etwa das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - eingeschränkt werden. Auch Dinge wie Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die üblicherweise durch einen Tarifvertrag geregelt werden, dürfen normalerweise nicht in die Betriebsvereinbarung.Keine Mitbestimmungsrechte aufgeben
Ganz wichtig auch: Der Betriebsrat darf mit einer Betriebsvereinbarung nicht seine Mitbestimmungsrechte aufgeben. Der Arbeitgeber darf bei einem Mitbestimmungsthema nicht das letzte Wort haben.Wie eine Betriebsvereinbarung sich auf die Arbeitsverträge der Beschäftigten auswirkt, warum pauschale Zustimmungen gefährlich sind und warum der Arbeitgeber zuerst einen Entwurf bekommen sollte – das erläutert Rechtsanwältin Nadine Burgsmüller im Beitrag »Entscheidende Regeln für den Betrieb« in AiB 9/17 ab S. 56.
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