Gesetzgebung

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht

02. August 2016

Seit August gibt es neue Regelungen im Arbeits- und Sozialrecht. Die Bundesregierung verbessert die Berufschancen für gering qualifizierte Beschäftigte. Der Mindestlohn im Elektrohandwerk steigt. Arbeitslosengeld II wird künftig für ein Jahr bewilligt. Außerdem soll es weniger Barrieren in Bundesbehörden geben. Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengestellt.

Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Die Bundesregierung verbessert die Berufschancen für gering qualifizierte Beschäftigte. Ab 1. August können sie eine Prämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten, wenn sie einen Berufsabschluss nachholen. Für Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben gibt es Zuschüsse bei Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

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Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern

Neuer Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk

Ab 1. August steigt der Mindestlohn im Elektrohandwerk von 9,35 Euro auf 9,85 Euro Ost und von 10,10 Euro auf 10,35 Euro West. Im nächsten Jahr wird es eine weitere Steigerung geben auf 10,40 Euro (Ost mit Berlin) und 10,65 Euro West. Ab 1. Januar 2018 gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Elektrohandwerk ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 10,95 Euro. Der Mindestlohn gilt auch für Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden. Er geht dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro vor.

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Im Elektrohandwerk ab August mehr Geld

Sozialrecht wird einfacher

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden künftig für zwölf Monate bewilligt. Ziel der Rechtsvereinfachung für die Grundsicherung ist es, Leistungsberechtigten schneller und einfacher Klarheit über ihre Ansprüche zu geben. Die Leistungen sollen passgenau auf die persönliche Situation angewendet werden. Dazu gehört auch die individuelle Beratung.

Außerdem gilt: Langzeitarbeitslose können zukünftig für drei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung ausüben; mehr Wohnungen können im Rahmen der Grundsicherung als angemessen bewertet werden; Auszubildende können aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen; hat jemand einen Job gefunden, können die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sechs Monate weiter bewilligt werden.

Die Regelungen gelten ab 1. August 2016.

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Sozialrecht wird einfacher

Behindertengleichstellung: Weniger Barrieren in Bundeseinrichtungen

Einrichtungen des Bundes werden barrierefreier. Das gilt für Gebäude und die Ausstattung von IT-Arbeitsplätzen. Auch Informationen wird es künftig vermehrt in "Leichter Sprache" geben. Ab dem Jahr 2018 müssen Bundesbehörden Bescheide auch in Leichter Sprache erläutern. Außerdem regelt das neue Gesetz, welches am 27. Juli 2016 in Kraft getreten ist, die Anpassung des Behindertenbegriffs. Danach ist Behinderung das Ergebnis von Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit Barrieren, die umwelt- oder einstellungsbedingt sind. Derzeit wird eine Schlichtungsstelle bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen eingerichtet. So gibt es künftig die Möglichkeit, Streitigkeiten nach dem Behindertengleichstellungsgesetz außergerichtlich beilegen zu können.

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Weniger Barrieren in Bundeseinrichtungen

Quelle:

PM der Bundesregierung vom 28.07.2016 © bund-verlag.de (ls)
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