Unternehmensinsolvenz

Das müssen Betriebsräte zur Insolvenz wissen

07. März 2016

Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage, ist der Betriebsrat in besonderem Maße gefordert. Die Belegschaft ist zu informieren, Auswirkungen auf Arbeitszeitkonten, Altersteilzeit oder Betriebsrente zu prüfen. Wilhelm Bichlmeier, Mitherausgeber unseres »Insolvenzhandbuchs für die Praxis«, erläutert im Interview, was Betriebsräte wissen müssen.

Bund-Verlag: Wie können Betriebsräte rechtzeitig erkennen, dass ihr Unternehmen in die wirtschaftliche Schieflage gerät bzw. dass eine Unternehmensinsolvenz droht?

Wilhelm Bichlmeier:

1. Es gibt keinen Königsweg

2. Es gelten die alt hergebrachten Rezepte:

  • Fortwährende intensive Wirtschaftsausschussarbeit mit sachverständiger Beratung zur Krisenfrüherkennung (Strategie- / Erfolgs- / Liquiditätskrise)
  • Genaue Beobachtung des Unternehmens- und Betriebsalltags:

- Werden die Lieferanten termingetreu bezahlt und die Kunden vertragsgetreu beliefert
-  Wie steht es um die Zahlungsziele; fordern Lieferanten „cash“
- werden die Arbeitsentgelte rechtzeitig und vertragsgetreu bezahlt
- Gibt es (viele) Vollstreckungshandlungen gegen das Unternehmen („geht der Gerichtsvollzieher ein und aus“)
- Fordert das Unternehmen Entgeltverzichte, Stundungen, etc. von den Arbeitnehmern
- Sollen Sanierungsvereinbarungen (Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge) verhandelt werden
- Wie ist die Investitionssituation
- Gibt es Auftragsrückgänge oder Auftragsverluste
- Wie ist es um die Branche bestellt
- Wie ist es um die Produkte bestellt; sind die Produkte gut (Innovation …)
- Was macht die Gerüchteküche

  • Rechtzeitige Einschaltung der Gewerkschaft und eines Sachverständigen (§ 80 Abs. 3 BetrVG)


3. Entwicklung von Sanierungsszenarien et.

4. Überlegungen zu Insolvenzszenarien

Bund-Verlag: Was müssen Betriebsräte dann beachten? Was müssen sie tun?

Wilhelm Bichlmeier:

1. Information an

  • Die Belegschaft
  • Gewerkschaft
  • Ggf. Öffentlichkeit


2. Entwicklung von Sanierungsszenarien (siehe Insolvenzhandbuch unter I.3.)

3. Entwicklung von Insolvenzszenarien (siehe Insolvenzhandbuch unter I.4.)

4. Öffentlichkeitsarbeit / Pressearbeit

Zur schlimmen Situation schweigen um nichts zu gefährden? Oder Öffentlichkeit herstellen?

5. Einschalten von Gewerkschaften und Sachverständigen; WA-Sitzung anberaumen

6. Debatte zum „rechtzeitigen“ Insolvenzantrag;

der GF muss den Insolvenzantrag binnen einer 3-Wochenfrist stellen, nachdem er weiß, dass das Unternehmen insolvent (zahlungsunfähig und/oder überschuldet) ist

7. Beobachtung des „Dreimonatszeitraum“ bzgl. der Gewährung von Insolvenzgeld

8. Überlegung zur Insolvenz

  • Ist ein Insolvenzgrund gegeben
  • Verfahrensart: Regelverfahren, Eigenverwaltung / Schutzschirmverfahren, Insolvenzplanverfahren


9. Wie steht es um die ATZ, die Betriebsrente, Arbeitszeitkonten;

können ggf. vereinbarte Abfindungen noch zur Auszahlung gebracht werden?

Bund-Verlag: Was sind ihre Informations-, Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte?

Wilhelm Bichlmeier:

1. Diese sind grundsätzlich in der Insolvenz so, wie außerhalb der Insolvenz. Es gibt nach der InsO einige arbeitsrechtliche Sonderregelungen aber kein eigenes Insolvenzarbeitsrecht.

2. Wichtig: § 613 a BGB (rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang) gilt auch in der Insolvenz

3. Abweichungen gibt es beispielsweise beim Interessenausgleich (Schaffung einer ausgewogenen Personalstrukturnach § 125 InsO möglich) und beim Sozialplan

  • (1) absolute Beschränkung auf 2,5 Entgeltsummen der von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer und
  • (2) relative Beschränkung auf 1/3 der zur Verteilung zur Verfügung stehenden Masse


4. Überlegungen zur Frage, wer in den Gläubigerausschuss entsendet wird

5. Mitwirkungen beim Insolvenzplan

6. Wichtig:

Eine starke Gewerkschaft und ein starker Betriebsrat können sich „gewichtig“ in das Verfahren einbringen. Nicht weil der BR / die Gewerkschaft juristisch positiv gestalten könnten, sondern weil der Verwalter zur Durchsetzung wichtiger Maßnahmen und Vereinbarungen den BR bzw. die Gewerkschaft benötigrt. Ein Interessenausgleich mit Liste und die Einrichtung einer Transfergesellschaft / beE gehen nur in Zusammenarbeit mit BR und Gewerkschaft, und nur so kann dann eine übertragende Sanierung auf den Weg gebracht werden.

Bund-Verlag: Für Arbeitnehmer steht viel auf dem Spiel – was droht vor oder neben dem Verlust des Arbeitsplatzes? (z.B. zu den Themen: Urlaub / Altersteilzeit / betriebliche Altersversorgung)

Wilhelm Bichlmeier:

1. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist mit Abstand das größte Problem. Hierbei sind i.d.R. Interessenausgleiche und Transfersozialpläne zu erstellen deren Finanzierung meist Schwierigkeiten bereitet

2. Das zweit größte Problem sind meist Forderungen des Verwalters oder Übernehmers nach „anzupassenden“ Tarifverträgen und / oder Betriebsvereinbarungen.
Belastungen durch eine ggf. vorliegende Betriebsrentenverpflichtungen werden massiv thematisiert.

3. Urlaub: Der Urlaub bringt i.d.R. keine großen Probleme, es sei denn Urlaub wurde gehortet.
Probleme können bei Urlaubsgeld u. Weihnachtsgeld/Sonderzahlung je nach Festlegung entstehen. Aber: Im Verhältnis zu den in den Ziffern 1 und 2 aufgführten Probleme sind diese gering.

4. Betriebsrentenzahlungen bzw. unverfallbarer Anwartschaften auf eine Betriebsrente sind über den PSVAG bzw. das Versicherungsvertragsrecht gesichert. (www.psvag)

5. ATZ: Das Wertguthaben ist insolvenzgesichert; meist aber nicht der Aufstockungsbetrag. Die ATZ bringt in der Praxis meist ein großes Problem, da eben nur das (Brutto)Wertguthaben gesichert und somit eine große Finanzierungslücke entsteht. Um ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können müssen ATZ´ler häufig bei der Agentur für Arbeit um ALG zu beantragen.

Wilhelm Bichlmeier

Rechtsanwalt in Aschaffenburg. Arbeitsschwerpunkte: Insolvenz- und Arbeitsrecht, Umstrukturierungen und Arbeitsrecht, kollektives Arbeitsrecht, betriebliche Alterversorgung. Seminartätigkeit an der Kritischen Akademie Inzell (IGM). Autor des Insolvenzhandbuches und von Fachbeiträgen in den Zeitschriften AiB und AuR.

Lesetipp der Online-Redaktion:

Bichlmeier, Wroblewski (Hrsg.)

Das Insolvenzhandbuch für die Praxis

Insolvenzrecht – Arbeitsrecht – Sozialrecht 

4. Auflage 2016

ISBN: 978-3-7663-6441-8

© bund-verlag.de (ls)

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