Was tun gegen Betriebsräte-Mobbing?
06. Januar 2017

Investitionen wären nötig
Nach einer Begehung durch die zuständige Behörde gibt es eine Reihe von baulichen Auflagen, die aber Investitionen notwendig machen würden. Seit dieser Begehung stehen der Betriebsrat und die Vorsitzende unter erheblichem Druck. In einer vom Arbeitgeber einberufenen Mitarbeiterversammlung wird ihr vorgeworfen, die Firma zu ruinieren.Interessenvertreter unter Beschuss
Seither wird sie ignoriert oder abgemahnt. Die Beschäftigten werden mit Arbeitsplatzverlust bedroht, sollten sie Kontakt zum Betriebsrat aufnehmen – sie mussten sogar entsprechende Erklärungen unterschreiben. Das wurde allerdings vom Arbeitsgericht unterbunden. Der im Prozess anwesende Pressevertreter berichtete in der Tagespresse über diesen Konflikt.Was tun in solch einer Situation?
Wichtig in diesen Fällen: Die dahinterliegende Strategie des Arbeitgebers schnell zu erkennen, um sich wehren zu können. Und: Die Isolierung der Person oder des Gremiums nicht zulassen. Das empfiehlt Mobbing-Expertin Susan Paeschke. Die AiB-Autorin beschreibt im Beitrag »Dem Mobbing keine Chance« ab S. 10 in der AiB 1/2017 weitere Mobbing-Fälle aus der Praxis und erläutert, wie Betriebsräte konkret einschreiten und gegensteuern können.Den Beitrag »Dem Mobbing keine Chance« lesen Sie hier kostenfrei in voller Länge.
Betriebsratsmobbing in der »Arbeitsrecht im Betrieb«
Von der Behinderung der Betriebsratswahl bis zum gezielten Mobbing von Betriebsratsmitgliedern - viele Arbeitgeber versuchen die betriebliche Mitbestimmung mit allen Mitteln zu verhindern. Betriebsratsmobbing ist das Titelthema der AiB 1/2017: In dieser Ausgabe finden Sie weitere Hintergründe, rechtliche Möglichkeiten und Praxishilfen zu dem Thema.Noch kein Abonnent der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB)? Testen Sie jetzt zwei Ausgaben kostenfrei und erhalten Sie sofort Zugriff auf das Online-Archiv inklusive der Ausgabe 1/2017!
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