Denn sie wissen jetzt, was wir tun

Der Personalrat ist verpflichtet, über sein Handeln zu informieren. So steht es in den Personalvertretungsgesetzen. Zu seinen Pflichtaufgaben gehört es beispielsweise, neben dem üblichen Tätigkeitsbericht in der Personalversammlung auch über Tarifverträge und gesetzliche Initiativen zu informieren und Zusammenhänge zu gesellschaftlichen Verhältnissen herzustellen. Aber im Zentrum einer guten betrieblichen Kommunikation steht nicht allein die Sachinformation. Alle Kommunikationsmaßnahmen, die das Erscheinungsbild des Personalrats in der Dienststelle im positiven Sinn beeinflussen, sind Bestandteil guter Öffentlichkeitsarbeit. Seine Außenwirkung – und die damit verbundene Emotionen – sind für sein Image entscheidend und bilden für seine Arbeit eine wichtige Basis. Wenn der Personalrat darüber hinaus auch noch in der externen Öffentlichkeit seiner Region oder Kommune zu agieren weiß, sichert er sich damit politisches Gewicht.
Ziele betrieblicher Öffentlichkeitsarbeit:
► Erstes Ziel: Meinungsbildung und Rückhalt in der Sache
► Zweites Ziel: Waffengleichheit in der Informationshoheit
► Drittes Ziel: Ein Personalrat mit Profil
Ein bunter Plakataufsteller zu einer Frage, die alle bewegt, eine kleine Umfrage im Eingangsbereich zur betrieblichen Gesundheit oder eine Postkartenaktion mit einem Leitspruch für den Tag auf den Kantinentischen – das sind Maßnahmen, um Profil zu zeigen.
Fazit: »Man greift nur den an, der den Ball hat!«
Personalratsarbeit braucht Ziele und strategische Planung. Auch der eigenen öffentlichen Wirkung kann der Personalrat so eine klare Richtung geben. Mit gut gemachter Öffentlichkeitsarbeit, die für Bekanntheit und Transparenz sorgt, verbessert er sein Image und seine Einflussmöglichkeiten.
Den vollständigen Beitrag »Denn sie wissen jetzt, was wir tun« von Ute Jess-Desaever finden Sie in »Der Personalrat«, 5/2017.
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