Die Bundesregierung hat sich auf ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit geeinigt. Das Gesetz soll verhindern, dass Arbeitgeber Frauen für die gleiche Arbeit schlechter bezahlen als ihre männlichen Kollegen. In Unternehmen ab 200 Mitarbeitern können Beschäftigte künftig erfahren, wie hoch der Verdienst vergleichbarer Kollegen ist. In Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, hat der Betriebsrat ein Auskunftsrecht.
Derzeit liegen die Löhne von Frauen im Durchschnitt 21 Prozent unter jenen von Männern – so die Zahlen des Statistischen Bundesamts. Der Unterschied ergibt sich daraus, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten und auch seltener in Führungspositionen angestellt sind. Frauen arbeiten zudem vermehrt in Berufen, die traditionell schlecht bezahlt werden. Aber auch bei gleicher Qualifikation beträgt die Differenz immer noch sieben Prozent. Das neue Gesetz soll diese Entgeltlücke schließen und Frauen die Möglichkeit geben, sich gegen die Ungleichbehandlung zu wehren.
Betroffen sind von den neue Regeln 14 Millionen Arbeitnehmer. Industrie- und Arbeitgeberverbände fürchten höhere Kosten, einen höheren Bürokratieaufwand und eine Überlastung der Personalabteilungen.
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