So gelingt gute Teamarbeit
27. Juli 2017

Auch der Betriebsrat kommt, wenn es brennt
Was hat das mit Ihrer Betriebsratsarbeit zu tun? Betriebsräte wie Feuerwehrleute machen ihre Arbeit freiwillig. Ein Feuerwehrkommandant, der auch Betriebsratsmitglied ist, hat es so auf den Punkt gebracht: „Bei der Freiwilligen Feuerwehr gibt es nur zwei Dinge, die freiwillig sind: Mitmachen und Aufhören.“ Was für die Feuerwehr gilt, trifft auch auf den Betriebsrat zu. Dessen Mitglieder sollten für den Ernstfall gerüstet sein. Das bedeutet, sich regelmäßig zu qualifizieren und ein gemeinsames Verständnis für die Zusammenarbeit im Betriebsrat zu haben.Klare Orientierung für gemeinsame Arbeit
Die Grundlagen stehen im Betriebsverfassungsgesetz, das ist allen Betriebsratsmitgliedern klar. Deshalb nützt es wenig, immer wieder mit Paragrafen zu kommen. Was können Sie stattdessen probieren? Erzählen Sie doch mal die Geschichte vom brennenden Haus! Den Kolleginnen und Kollegen, die nicht zur Sitzung kommen, weil sie so viel Arbeit haben. Erzählen Sie die Geschichte den Kolleginnen und Kollegen in den Abteilungen. Erzählen Sie diese Geschichte Vorgesetzten und Arbeitgebern. Das Ziel: Allen sollte sofort klar werden, worum es geht.Wie Sie es schaffen, dass der Satz „Stell dir vor dein Haus brennt“ zum geflügelten Wort wird und wie Sie von dieser Einstellung profitieren können, das beschreibt der langjährige Betriebsrats-Berater Rudolf Reitter im Beitrag „Erfolgreiche Teamarbeit im Büro“ in AiB 7-8/17 ab S. 44.
Noch kein Abonnent der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB)? Jetzt zwei Ausgaben kostenfrei testen! (CS)