Betriebsrat

Erfolgstipps für Vorsitzende

10. Juli 2017

Wer einem Betriebsrat oder betrieblichen Ausschuss vorsteht, braucht strategisches Geschick und Weitblick. Denn es gilt, aus der Gruppe eine eingespielte Truppe zu machen und im täglichen Tauziehen mit dem Arbeitgeber zu punkten. Wie das geht, zeigen Annette Rehbock und Hagen Helms in ihrem taufrisch aufgelegten Ratgeber für Betriebsrats- und Ausschussvorsitzende . Hier geben sie wertvolle Tipps für den Alltag an der Spitze.

1. Wie wird man Betriebsratsvorsitzender / Ausschussvorsitzender?

Man muss wollen und gewählt werden. Die wahlberechtigten Arbeitnehmer wählen den Vorsitzenden nicht. Sie wählen das Gremium Betriebsrat. Dessen Zusammensetzung kann auf Grund der komplizierten Wahl Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes oft überraschend sein. Ist diese Hürde überwunden bestimmt der Betriebsrat aus seiner Mitte mehrheitlich den Vorsitzenden. Auch bei den Ausschüssen werden die Vorsitzenden vom Betriebsrat gewählt (Ausnahme der Betriebsausschuss) Gesamtbetriebsrat (GBR), Konzernbetriebsrat (KBR) und Europäischer Betriebsrat (EBR) wählen sich ihre Vorsitzenden selber!

2. Was sind die wichtigsten gesetzlichen Aufgaben der Betriebsratsvorsitzenden / Ausschussvorsitzenden?

Er alleine kann verbindlich für den Betriebsrat sprechen, er ist der Empfänger der Nachrichten und ist verantwortlich für den Geschäftsablauf. Nur Vorsitzende können zu Betriebsratssitzungen einladen und zu ihren Tagungsordnungspunkten für ordnungsgemäße Beschlüsse sorgen. und: Sie leiten die Betriebsversammlung. Ausschussvorsitzende haben für ihren Bereich vergleichbare Rechte und Pflichten.

3. Wie leitet man erfolgreich ein Gremium/einen Ausschuss?

Eine gute Leitung muss die Quadratur des Kreises erreichen.  Sie muss Zusammenhang schaffen unter den Betriebsratsmitgliedern. Dazu gehört Wissen darüber, wie Gruppen an sich ticken, also Wissen zur Gruppendynamik. Das ist ganz wichtig, um Konflikte zu deeskalieren, mögliche Brandherde vorherzusehen und Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Zu einer guten Leitung gehört es, verschiedene Meinungen miteinander zu vermitteln und Konsens herzustellen. Die Basis einer guten Leitung eines Gremiums liegt in der kommunikativen Kompetenz des Vorsitzenden.

4. Betriebsratsvorsitzende sitzen zwischen allen Stühlen. Welche sind das und wie sollten sich Vorsitzende am besten verhalten?

Das Amt Betriebsratsvorsitzender ist widersprüchlich, die Zwickmühlen, in denen er steckt auch. Zum Beispiel: Der Betriebsratsvorsitzende soll »der Erste unter Gleichen« sein. Er kann nicht beides. Der Unterschied zum Gremium liegt in seinen Aufgaben. Oder: Er übermittelt die Beschlüsse an den Arbeitgeber und verhandelt. Das Ergebnis muss er dem Gremium erklären. Konflikte und Vorwürfe bleiben nicht aus. Oder: nach dem Gesetz hat er eine gewisse Macht. Das Gremium gesteht sie ihm nicht immer zu. Deshalb: Zur Führungsaufgabe gehört es auch, regelmäßige Coachings zu organisieren.

5. Wie sieht es mit der Freistellung bei Betriebsratsvorsitzenden aus?

Der Vorsitzende hat keinen eigenständigen Freistellungsanspruch. Diesen hat nach dem Gesetz nur der originäre gewählte Betriebsrat für seine Mitglieder. Zum Trost: aufgrund seiner Aufgabenstellung wird er fast selbstverständlich vorrangig berücksichtigt. im Gesamt- und Konzernbetriebsrat gibt es Freistellungen nur aufgrund der Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit wie in allen Fällen außerhalb der Freistellungsstaffel. Diese Regelung gilt uneingeschränkt auch für Ausschussvorsitzende. Die allgemeine Devise: wer mehr tut, braucht auch mehr Freistellung.

6. Welche Handlungsmöglichkeiten und Rechte hat ein Betriebsratsvorsitzender?

Der Vorsitzende hat viele Pflichten aber wenig Rechte, obwohl er im Rahmen der Betriebsverfassung von zentraler Bedeutung ist. Im Endergebnis hat er keine »Richtlinienkompetenz«, aber er muss das Recht haben, eine Arbeit zu organisieren, die es ihm ermöglicht, das Gremium Betriebsrat nach Außen sachgerecht zu vertreten. Das Erarbeiten ordentlicher Beschlüsse unter Fristenwahrung kann er zu Recht verlangen.

Autorin und Autor:

Annette Rehbock, M.A., Soziologin, Mediatorin/Lehrtrainerin (BMWA), Psychodramaausbilderin (DFP) Hagen Helms, ehemals pädagogischer Leiter des arbeitsrechtlichen Bildungszentrums des DGB-Bildungswerks Hamburg-Sasel

Buchtipp:

 Annette Rehbock, Hagen Helms

Tipps für Betriebsratsvorsitzende und Ausschussvorsitzende

Rechtliches Wissen + soziale Kompetenz für Vorsitzende und Stellvertreter

2017, 202 Seiten, kartoniert, 3. Aufl., Bund-Verlag, ISBN: 978-3-7663-6608-5 Ladenpreis: € 16,90

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