Werkvertrag

Experten-Interview zum Anti-Missbrauchs-Gesetz

09. November 2015

»Wir brauchen schärfere Regelungen«, so Benjamin Pankow, Gewerkschaftssekretär und Leiharbeits-Experte der IG Metall zum Umgang mit Werkverträgen. In einem Interview mit der Redaktion der Zeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) erläutert er, was ein Anti-Missbrauchs-Gesetz beinhalten müsste und wie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aussehen sollten

1. Sie gehören dem ehrenamtlichen Forschungsbeirat zu Forschungsprojekten zur Verbreitung, Nutzung und möglichen Problemen von Werkverträgen an und haben kürzlich mit ihren Kollegen getagt. Können und dürfen Sie ein Ergebnis nennen?

Es steht nach meiner Einschätzung auch für die Bundesregierung fest, dass weiter in diesem Bereich geforscht werden muss. Wir alle sind an aussagekräftigen Daten interessiert, die zeigen, inwieweit Leiharbeiter durch Werkvertragsbeschäftigte ersetzt werden.

2. Sie lehnen diese Beschäftigungs-Instrumente nicht kategorisch ab?

Nein! Die IG Metall hat nichts gegen Werkverträge, diese sind in einer arbeitsteiligen Wirtschaft wichtige und sinnige Instrumente. Aber wir haben etwas gegen deren Missbrauch. Deshalb brauchen wir klare, schärfere Regelungen, wie Unternehmen, die dieses Instrument verwenden, damit umgehen sollen.

3. Zum Beispiel?

Zum Beispiel eine Beweislastumkehr wenn es um die Frage geht, ob jemand illegaler Leiharbeiter ist. Der Arbeitgeber müsste beweisen, dass ein echter Werkvertrag vorliegt. Hat der Betriebsrat Zweifel daran und zeigt Anhaltspunkte auf, die seine Zweifel bestätigen, sollte der Arbeitgeber in der Pflicht stehen, das Gegenteil zu beweisen.

4. Das setzt mehr Mitbestimmung des Betriebsrats voraus!

Genau. Wir brauchen eine erzwingbare Mitbestimmung, etwa bei den Themen Arbeitszeit oder Gesundheitsschutz. Betriebsräte sind nach § 80 I Nr. 1 BetrVG dazu verpflichtet, zu überwachen, dass geltende Gesetze zugunsten der Arbeitnehmer eingehalten werden. Aktuell reichen die Informationsrechte, die der Betriebsrat beim Thema Werkverträge hat, oft nicht aus, um wirksam Kontrollen durchzuführen. Werkverträge dürfen nicht miss-braucht werden. Wir sehen große Gefahren, dass der Einsatz von Werkverträgen Lohndumping und die Schleifung von Arbeitnehmer- und Betriebsräterechten zur Folge haben kann. Der strategische Einsatz von Werkverträgen kann auch auf die Trennung von Produktionsbetrieb und Personalverantwortung zielen. Und was ganz wichtig ist: Wenn Interessen der Belegschaft berührt sind, etwa bei drohendem Personalabbau oder schlechterer Bezahlung von Beschäftigten, braucht der Betriebsrat ein Zustimmungsverweigerungsrecht.

5. Ein weiteres Problem ist das Abrücken von tariflichen Standards. Wie kann hier entegegengewirkt werden?

Ein Abrücken von tariflichen Standards kann verhindert werden, indem bereits bei der Auswahl der Werkvertragnehmer darauf geachtet wird, dass die beauftrag-ten Unternehmen Tariflohn bezahlen. Ist das nicht der Fall, fällt die Wahl bei der Vergabe auf ein anderes, tariflich gebundenes Unternehmen.

6. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat sich bereits zum geplanten Gesetz geäußert, einen Entwurf gibt es allerdings noch nicht. Aber mehr Mitbestimmung scheint nicht auf der To-do-Liste zu stehen. Welche Bitte würden Sie an Frau Nahles richten, welche Forderung stellen?

Ich würde Frau Nahles auffordern, das Informationsrecht des Betriebsrates in eine Bringschuld des Arbeitgebers um-zuwandeln. Der Betriebsrat muss wissen, was auf dem eigenen Betriebsgelände geschieht. Kommt er der Bringschuld nicht nach, so muss das Konsequenzen haben.

7. Haben Sie Beispiele für Missbrauchsfälle parat?

Ich habe nahezu täglich damit zu tun. Da sind einerseits Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz. Hier werden Ruhezeiten unerträglich oft nicht eingehalten. Mitarbeiter von Werkvertragsfirmen berichten von Schichtlängen bis zu 18 Stunden. Andere müssen 14 Tage am Stück 12 Stunden-Schichten machen. Wer nicht spurt, dem wird direkt mit Kündigung gedroht. Es wird aber auch schon mal Geld einbehalten, um die Kollegen gefügig zu machen. In schlimmen Fällen werden auch schon mal Schläge angedroht.

8. Eine aktuelle Betriebsräte-Befragung der IG Metall hat ergeben, dass beispielsweise bei jedem fünften Betrieb mit mehr als 1000 Beschäftigten Stammarbeitsplätze durch Werkvertrags-Arbeiter ersetzt wurden. Wie kann man hier gegensteuern – und was müssen die Gewerkschaften tun?

Wir tun ja bereits einiges. Die deutsch-landweite Kampagne gegen den Missbrauch von Werkverträgen hat ja gerade im September begonnen. In den Werkvertragsunternehmen müssen wir die Kolleginnen und Kollegen ansprechen, sie über ihre Rechte aufklären. Wir müssen in den Werkvertragsfirmen Betriebsratswahlen initiieren und wenn möglich, Tarifverträge verhandeln. Wir müssen andererseits, wie in der Stahlindustrie auch, in weiteren Branchen Mindestbedingungen per Tarifvertrag durchsetzen. Genauso wichtig ist es, auf der politischen Ebene am Ball zu bleiben, damit neue Gesetze dabei helfen, den Missbrauch von Werkverträgen nachhaltig zu verhindern, oder dort, wo er bereits stattfindet, wirksam dagegen vorzugehen.

Interviewpartner:

 

Benjamin Pankow , Gewerkschaftssekretär und Leiharbeits-Experte der IG Metall Duisburg-Dinslaken zum Umgang mit Werkverträgen

Quelle:

Fachzeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« , Ausgabe 12/2015

Das Interview führte Mirko Stepan (Freier Journalist).

© bund-verlag.de (ls)

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