Lohngleichheit

Gesetz für Lohngerechtigkeit passiert Bundesrat

17. Mai 2017
Löhne Gehälter Lohn Gehalt Entgelt Arbeitsentgelt Sozialversicherung Ordner
Quelle: magele_Dollarphotoclub

Der Bundesrat hat dem Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zugestimmt. Es soll die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern schließen. Ab dem 1. Juli 2017 erhalten Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten einen Auskunftsanspruch, wieviel vergleichbare Kollegen verdienen. In tarifgebundenen Unternehmen soll dieser Auskunftsanspruch über den Betriebsrat laufen.

»Über Geld sprechen« als Tabubruch

»Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz  dazu beitragen wird und das Tabu gebrochen werden kann, über Geld nicht zu sprechen«, sagte Manuela Schwesig (SPD), die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) , über das neue Gesetz. Das Gesetz zielt auf die Durchsetzung des bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit, wie Schwesigs Ministerium mitteilt. Es verbessert den Rechtsrahmen und schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Entgelt voranzutreiben.

 Auskunftsanspruch und betriebliche Instrumente

Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 1. Juli 2017 in Kraft. Zur Förderung der Transparenz schafft das Gesetz eine klare Rechtsgrundlage für das Gebot der Entgeltgleichheit und enthält folgende Bausteine:

  1. Individueller Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
  2. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.
  3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.
Diese Berichte sind für alle einsehbar.

Quelle:

BMFSFJ, Pressemitteilung vom 12.05.2017

Mehr zu diesem Thema:

»Lohngleichheit Bundestag verabschiedet Lohntransparenz-Gesetz (bund-verlag.de, 3.4.2017)« © bund-verlag.de (ck)
AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren