Gesetz für Lohngerechtigkeit passiert Bundesrat
17. Mai 2017

»Über Geld sprechen« als Tabubruch
»Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz dazu beitragen wird und das Tabu gebrochen werden kann, über Geld nicht zu sprechen«, sagte Manuela Schwesig (SPD), die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) , über das neue Gesetz. Das Gesetz zielt auf die Durchsetzung des bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit, wie Schwesigs Ministerium mitteilt. Es verbessert den Rechtsrahmen und schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Entgelt voranzutreiben.Auskunftsanspruch und betriebliche Instrumente
Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 1. Juli 2017 in Kraft. Zur Förderung der Transparenz schafft das Gesetz eine klare Rechtsgrundlage für das Gebot der Entgeltgleichheit und enthält folgende Bausteine:- Individueller Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
- Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.
- Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.
Quelle:
BMFSFJ, Pressemitteilung vom 12.05.2017