Lohngerechtigkeit

Gleiches Gehalt für Frauen und Männer

23. Mai 2016
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Quelle: © DDRockstar / Foto Dollar Club

Nach der geplanten Reform des Mutterschutzgesetzes möchte die SPD innerhalb der Bundesregierung das nächste große Problemfeld beackern: gleicher Lohn für gleiche Arbeit, egal ob Mann oder Frau, so heißt die Devise für ein Lohngerechtigkeitsgesetz. Ein Entwurf liegt bereits vor.


Für Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) ist das Gesetz ein Muss, ihr Ministerium arbeitet intensiv an der Umsetzung und treibt diese voran. Medienberichten zufolge haben die Spitzen von Union und SPD im letzten Koalitionsausschuss vereinbart, strittige Fragen von einer Verhandlungsgruppe um Schwesig und Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) klären zu lassen, um ihren Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag gerecht zu werden. Hier heißt es unter anderem: »Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen nicht zu akzeptieren ist.« Und: »Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir die Feststellung des Wertes von Berufsfeldern, von Arbeitsbewertungen und die Bewertung von Fähigkeiten, Kompetenzen und Erfahrungen voranbringen.«

Missverhältnis überall in Europa

Hintergrund für das Gesetzesvorhaben ist ein Lohnmissverhältnis zwischen den Geschlechtern, das überall in Europa zu beobachten ist (sogenannte Gender Pay Gap). In Deutschland betrug laut Statistischem Bundesamt die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern im vergangenen Jahr 21 Prozent, bezogen auf das durchschnittliche Stundenentgelt, (Ost: 8 Prozent/ West: 23 Prozent).

Als Ursachen für die Lohnunterschiede gelten die Berufswahl (Frauen arbeiten häufiger in niedrig entlohnten Branchen und Berufen), familienbedingte Erwerbspausen und der anschließende Wiedereinstieg, häufig in Teilzeit und Minijobs. Laut einer Mitteilung des Familienministeriums arbeiten 45 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Teilzeit. 3,4 Millionen Frauen seien ausschließlich in sogenannten Minijobs beschäftigt. Ebenso tragen alt hergebrachte Rollenbilder dazu bei, dass Frauen weniger verdienen. Problem: Selbst wenn Frauen im gleichen Job arbeiten wie Männer, streichen sie weniger Gehalt ein, im Schnitt sieben Prozent.

Gesetzesvorhaben zur Lohngerechtigkeit für Frauen und Männer

Um der »Entgeltdiskriminierung« Herr zu werden, sieht das Gesetz mehrere Maßnahmen vor. Hier die wichtigsten im Überblick:

  • Unternehmen ab 500 Beschäftigte verpflichtet werden, auch zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit nach gesetzlichen Kriterien Stellung zu nehmen (Berichtspflicht).
  • mit Hilfe verbindlicher Verfahren und gemeinsam mit den Beschäftigten und unter Beteiligung der Interessenvertreter sollen Unternehmen Entgeltdiskriminierung beseitigen.

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten einen Auskunftsanspruch.
  • Die Änderung von Beetriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetz soll die Stärkung und Sensibilisierung des Betriebsrates und des Personalrats in Bezug auf die Gleichstellung und das Entgeltgleichheitsgebot mit sich bringen.

  • Zur Umsetzung der Maßnahmen hilft ein Musterverfahren, damit das Gesetz in der Praxis auch Anwendung findet.
  • Darüber hinaus soll bei Stellenausschreibungen künftig das vorgesehene Mindestentgelt angegeben werden, um mehr Transparenz zu schaffen.
Kritik der Arbeitgeberseite an zu viel Regulierung wies Schwesig zurück. »Die Gegner hoffen offensichtlich darauf, dass die Frauen sich auch weiterhin die nächsten Jahrzehnte mit den Unterschieden zufriedengeben«. Angesichts der großen Widerstände aus der Wirtschaft und seitens des Koalitionspartners werde das Projekt »noch viel Kraft kosten«, wird die Familienministerin zitiert. Ende des Jahres soll eine Einigung erzielt sein und ein entsprechendes Gesetz in Kraft treten.

Lesetipps der Online-Redaktion:

»Entgeltgleichheit – So kann der Betriebsrat bei der Prüfung vorgehen« von Dr. Manuela Maschke in »Arbeitsrecht im Betrieb« 7-8/2013, S. 444-447.

Quelle:

Informationen des Familienministeriums zur Lohngerechtigkeit, dts Nachrichtenagentur

© bund-verlag.de (mst)

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