Sonderzahlung

Freudiges Weihnachtsgeld für Tarifangestellte

11. November 2016
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Quelle: © Sandra van der Steen / Foto Dollar Club

Rund 55 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten in diesen Wochen eine Jahressonderzahlung, oft als Weihnachtsgeld bezeichnet. Die besten Chancen für dieses Aufgeld haben Beschäftigte in Betrieben mit Tarifbindung (71 Prozent) und Gewerkschaftsmitglieder (62 Prozent). Besonders die Beschäftigten bei Banken, in der Süßwaren-, Chemie -und Textilindustrie können sich über eine hohe Zahlung freuen. Zu diesem Ergebnis kommt die jährliche Umfrage des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung.

Das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung hat die Angaben von rund 6000 Beschäftigten ausgewertet, die im Zeitraum von April 2015 bis August 2016 an der Online-Umfrage der Internetseite www.lohnspiegel.de teilngenommen haben. Die Analyse zeigt, dass die Chancen, ein Weihnachtsgeld zu erhalten, ungleich verteilt sind.

Erhebliche Unterschiede

Den größten Unterschied macht es dabei, ob nach Tarifvertrag bezahlt wird oder nicht: Unter den Beschäftigten, in deren Betrieb ein Tarifvertrag gilt, erhalten 71 Prozent ein Weihnachtsgeld. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, können sich nur 44 Prozent über die Sonderzahlung freuen.

  • West/Ost: Nach wie vor gibt es Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 57 Prozent, in Ostdeutschland 45 Prozent der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld.
  • Männer/Frauen: Frauen erhalten seltener Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 51 Prozent, bei den Männern dagegen 57 Prozent.
  • (Un)Befristet Beschäftigte: Beschäftigte mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen zu 56 Prozent ein Weihnachtsgeld, befristet Beschäftigte nur zu 49 Prozent.
  • Gewerkschaftsmitglieder: Mitglieder einer Gewerkschaft sind deutlich im Vorteil: 62 Prozent von ihnen erhalten Weihnachtsgeld, Nichtmitglieder dagegen nur zu 53 Prozent.

Weihnachtsgeld meist Teil des Tariflohns

Grundsätzlich sehen in den meisten Wirtschaftszweigen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Dies zeigt die Auswertung des WSI-Tarifarchivs. Es wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Die in den einzelnen Tarifverträgen festgelegten Prozentsätze haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. Dort, wo die Tarifabschlüsse dieses Jahr höher ausgefallen sind, steigen auch die tariflichen Weihnachtsgelder stärker. Die Spanne reicht von plus 1,5 Prozent im Bankgewerbe, 2,0 Prozent unter anderem in der Druckindustrie, im Einzelhandel NRW und Brandenburg, 2,1 Prozent im Versicherungsgewerbe über 2,3 Prozent in der Eisen- und Stahlindustrie und 2,8 Prozent in der Metall- und Elektroindustrie bis zu 3,0 bzw. 5,5 Prozent in der chemischen Industrie Nordrhein bzw. Ost.

Gute Aussichten für Bankgewerbe und Industrien

Ein im Vergleich hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der Chemieindustrie, in der Druckindustrie sowie in der Textilindustrie (Westfalen) (95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens). Es folgen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West: vorwiegend 62,5 Prozent) sowie Metallindustrie (überwiegend 55 Prozent). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 59 und 88 Prozent.

In vielen Tarifbereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen. Weniger als ihre KollegInnen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten z. B. in der Textilindustrie (60 Prozent) oder im öffentlichen Dienst (Gemeinden: 44 - 66 Prozent). Kein Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe Ost und im Gebäudereinigerhandwerk (West und Ost).

Für Beamtinnen und Beamte bestehen für die Sonderzahlung im Rahmen der Besoldung jeweils gesonderte gesetzliche Regelungen für den Bund und die einzelnen Bundesländer.

Lesetipp

Viele wichtige Informationen zum Thema Weihnachtsgeld finden Sie in einer Broschüre des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die Sie hier herunterladen können: »Weihnachtsgeld - Tarifliche und rechtliche Ansprüche« (www.dgb.de).

Quelle:
Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 09.11.2016

© bund-verlag.de (ck)

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