Mitbestimmung

Hamburg will Rechte der Personalräte stärken

18. Februar 2014

Der Hamburger Senat hat einen Entwurf zur Neufassung des Hamburger Personalvertretungsgesetzes (HmbPersVG) verabschiedet, mit dem die Mitspracherechte der Personalräte ausgebaut werden sollen. Das Vorhaben geht auf das bürgerschaftliche Ersuchen »Mitbestimmung im öffentlichen Dienst wieder stärken« zurück.

Das Ziel der Initiative bestand darin, die 2006 von der CDU-Mehrheit beschlossenen Einschnitte bei der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst rückgängig zu machen.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist Ergebnis eines Dialogs zwischen Senat, Personalamt und Behörden einerseits und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften (DGB, dbb hamburg) andererseits. Der Gesetzentwurf wird nun der Bürgerschaft zur Beratung zugeleitet.

Wesentliche Eckpunkte des Gesetzentwurfes:

  • Die Mitbestimmung der Personalvertretungen wird ausgebaut, insbesondere wird der Grundsatz der innerdienstlichen Allzuständigkeit erstmalig in Hamburg gesetzlich verankert.
  • Damit haben die Personalvertretungen künftig grundsätzlich in allen innerdienstlichen Angelegenheiten mitzubestimmen und nicht nur in den bislang im Gesetz abschließend aufgeführten Fällen.
  • Parallel zum Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Personalräte werden die Rechte der einzelnen Beschäftigten gegenüber den Personalräten und gegenüber den Dienststellen gestärkt.
  • Hierzu werden den Beschäftigten Anhörungs- und Informationsrechte sowohl gegenüber den Personalvertretungen als auch den Dienststellen eingeräumt.
  • Der Gesetzentwurf verankert die Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen Personalvertretungsrecht.
  • Bei der Zusammensetzung der Personalräte soll künftig eine angemessene Beteiligung von Frauen und Männern gewährleistet sein.


Parallel zur Novelle des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes werden auch die entsprechenden Regelungen für den Richterbereich im Hamburgischen Richtergesetz angepasst.

Zustimmung vom DGB
Der Deutsche Gewerkschaftsbund Hamburg begrüßte den Gesetzesentwurf. Dadurch werde die »vor zehn Jahren von der CDU-Mehrheit vollzogene Entmündigung der Personalräte« zurückgenommen, heißt es in einer Pressemitteilung. »Die Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst stärkt die Demokratie in unserer Stadt. Wer selbst Rechte hat, weiß die Rechte anderer besser zu schätzen.« sagte Katja Karger, Vorsitzende des Hamburger DGB.

Quelle:
Hamburger Senatskanzlei, Pressemitteilung vom 17.02.2014

Lesetipp der Personalrats-Redaktion:
Eine kritische Stellungnahme zur Novelle des  HmbPersVG im Jahr 2006 lesen Sie in »Mitbestimmungsabbau in Hamburg« von Prof. Dr. Harro Plander in »Der Personalrat« 5/2006, S. 197-199.

Weitere Informationen
Hamburgisches Personalvertretungsgesetz in der aktuellen Fassung (Landesrecht Hamburg).

© bund-verlag.de (ck)

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