Mitbestimmen bei digitalen Arbeitsplätzen
28. Februar 2017

Welche Herausforderungen kommen auf Interessenvertretungen durch die Digitalisierung der Arbeitswelt zu?
: Den betrieblichen Interessenvertretungen wird viel abverlangt. Es ist nicht immer einfach, die verschiedenen Vorstellungen von Arbeitgeber und Belegschaft, aber auch unter den Beschäftigten selbst, unter einen Hut zu bringen. Neue, innovative Ideen sind gefragt. Nicht selten gilt es, Arbeitnehmer vor sich selbst zu schützen. Andererseits sollten die sich ergebenden Chancen genutzt werden. Betriebs- und Personalräte sind in jedem Falle gefordert, den Arbeits- und Gesundheitsschutz im digitalen Zeitalter aktiv mitzugestalten.Und wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, die Belegschaftsvertretung einzubinden?
:Das Ganze ist kein Wunschkonzert. Das Betriebsverfassungsrecht gibt den Arbeitnehmervertretern umfangreiche Beteiligungsrechte an die Hand. So kommt Betriebsräten nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, Personalräten nach §§ 75, 81 BPersVG, ein Mitbestimmungsrecht bei allen betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz zu, die der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Rahmenvorschriften zu treffen hat und die ihm bei der konkreten Ausgestaltung Handlungsspielräume überlassen. Notfalls darf auch der Weg in die Einigungsstelle nicht gescheut werden.
Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei den Afa Anwälten, www.afa-anwalt.de