Arbeitsverhältnis

Homeoffice – Vorsicht Freiheit

10. März 2017
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Das Arbeiten im Homeoffice hat seine Besonderheiten. Denn im Gegensatz zur bekannten Tele-Heimarbeit gibt es bei ihr keinen fest eingerichteten häuslichen Arbeitsplatz. Was wie die große Freiheit für die Beschäftigten klingt, kann ihnen zum Verhängnis werden. Worauf Betriebsräte unbedingt achten sollten, erläutert Peter Voigt in der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) 3/2017.

Viele kennen die Szenerie: Abends eben noch schnell die Mails am Küchentisch oder vom heimischen Sofa aus checken. Doch indem Beschäftigte das Dienst-Handy oder den Firmen-Laptop daheim benutzen, wird das Ganze nicht zum Homeoffice.

Vertragliche Regelung nötig

Ein Homeoffice muss nämlich vertraglich geregelt werden. Mobile Arbeitsmittel allein machen das Zuhause von Beschäftigten nicht zum Homeoffice. Was ist zu beachten, wenn der Arbeitgeber auf das Arbeiten im Homeoffice drängt?

Pro und Contra

Beschäftigte müssen zunächst abwägen: Das Arbeiten von zu Hause aus kann durchaus Vorteile bringen, zum Beispiel bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf; pflegebedürftige Angehörige und Kinder können besser versorgt und betreut werden. Lange Anfahrtswege zur Arbeit werden gespart.

Was dagegen spricht

Eine Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigt aber auch, dass einige Beschäftigte durch das Arbeiten im Homeoffice befürchten, einen schlechteren Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen zu haben. Eine Minderheit hat Angst vor einer schlechteren Wahrnehmung durch Vorgesetzte.

Großes Interesse

Und dennoch sind der Bedarf und das Interesse der Beschäftigten groß. Mehr als ein Drittel der Beschäftigten, die bisher nicht von zu Hause aus arbeiten, würden dies gelegentlich oder regelmäßig gerne tun, wie die Studie des BMAS zeigt.

Was dafür genau geregelt werden muss, wie es mit Kosten, Unfallschutz und Arbeitszeiten aussieht – das beschreibt Rechtsanwalt Peter Voigt im Beitrag »Homeoffice – Segen oder Fluch?« in AiB 3/2017 ab S. 16.

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