Rentnerarbeit

Immer mehr Ruheständler sind erwerbstätig

07. Juli 2017
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Quelle: © Gina Sanders / Foto Dollar Club

Unterstützt durch das neue Flexirentengesetz zeigt sich eine neue Art der Arbeit:  Immer mehr Ältere beziehen bereits eine Rente und sind trotzdem noch erwerbstätig.  Zumeist haben sie einen Minijob. Warum wird jenseits des regulären Rentenalters weitergearbeitet?  Entsteht so eine neue Form des gleitenden Altersübergangs? Diesen Fragen gehen Prof. Gerhard Bäcker und  Jutta Schmitz vom Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen im Heft 6/2017 der Sozialen Sicherheit nach.    


Sowohl die Zahl als auch der Anteil der Personen in den Altersgruppen jenseits der Regelaltersgrenze, die eine bezahlte Arbeit ausüben, steigt Jahr für Jahr an. Nach den Daten des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes gingen 2015 über eine Million Menschen, die 65 Jahre oder älter waren, einer Erwerbstätigkeit nach. Gegenüber dem Jahr 2000 hat sich ihre Zahl um 175 Prozent erhöht. Tatsächlich dürfte die Zahl der Erwerbstätigen im Rentenalter noch erheblich höher sein, als es die Mikrozensus-Erhebung erfasst.  Denn die Bundesagentur für Arbeit registrierte im Juni 2015 allein 964.000 geringfügig Beschäftigte, die 65 Jahre und älter waren.

Die meisten Beschäftigten ab 65 üben demnach einen Minijob aus. Maßgebend dafür dürfte sein, dass Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung im Alter – im Unterschied zu einer regulären Beschäftigung – nicht durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gemindert wird und zugleich steuerfrei ist. Zudem beruhen Minijobs auf dem Interesse der Arbeitgeber an erweiterten Möglichkeiten des flexiblen Personaleinsatzes.

Durch das neue Flexirentengesetz können seit Anfang 2017 auch Vollrentner mit Minijob  –  genauso wie andere erwerbstätige Rentner – ihre Rentenansprüche noch erhöhen, wenn sie durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichten (s. auch Rolf Winkel/Hans Nakielski: Neue Möglichkeiten für (Früh-)Rentner/innen, in: Soziale Sicherheit 2/2017, S. 51 ff.).

Für Frührentner gilt ab Juli 2017 eine neue Hinzuverdienstgrenze: Die bisherige Stufenregelung wird ersetzt durch ein gleitendes Berechnungsverfahren. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze können nun bis zu 6.300 Euro im Kalenderjahr ohne Kürzung der Altersrente hinzuverdient werden. Ein über diesen Betrag hinausgehender Hinzuverdienst wird zu 40 Prozent auf die Monatsrente angerechnet.

Die Motive, warum Ältere im Rentenalter (weiter-)arbeiten sind unterschiedlich und vielfältig. Weder ist die Weiterarbeit nach den Erkenntnissen der Wissenschaftler „ausschließlich materiell erzwungen“, um Altersarmut zu vermeiden. Noch beruht sie ausschließlich auf dem „Spaß an der Arbeit“.  Viele befragte Rentner berichten, dass sie zwar die Versorgung mit Gütern des täglichen Lebens durch ihre Alterseinkünfte finanzieren könnten, aber ihre Altersbezüge zur Abdeckung von außerplanmäßigen Anschaffungen und Aktivitäten (Kino, Reisen etc.) nicht reichten.

„Damit deutet sich bereits jetzt schon an, was in Zukunft für viele zur (Un-)Ruhestandsrealität werden dürfte. Wenn die gesetzliche Rente ihre Lebensstandsicherungsfunktion angesichts des absinkenden Rentenniveaus immer weiter einbüßt und absehbar ist, dass durch die betriebliche oder private Vorsorge kein Ausgleich erreicht werden kann, dann dürfte sich die Erwerbstätigkeit im Ruhestand in die Richtung einer vierten Säule der Alterssicherung entwickeln“, so die Autoren.

Eine verlässliche und dauerhafte „vierte Säule“ der Alterssicherung seien Einkommen aus einer Nebentätigkeit jenseits von 65 Jahren aber nicht. „Die Aufstockung der Renten scheitert spätestens dann, wenn den interessierten Rentnern keine entsprechenden Arbeitsplätze mehr angeboten werden oder wenn ihre gesundheitliche Lage Erwerbstätigkeit schlicht nicht mehr zulässt“, schreiben Prof. Gerhard Bäcker und Jutta Schmitz von der Universität Duisburg-Essen im Heft 6/2017 der Sozialen Sicherheit.

© bund-verlag.de (ls)
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