Crowdwork

Interview zu Chancen und Risiken von Internetarbeit

18. August 2016
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Quelle: © funkyfrogstock / Foto Dollar Club

Wie funktioniert Crowdwork? Und für wen lohnt es sich? Im Interview erläutern Verena zu Dohna-Jaeger vom IG Metall-Vorstand und Dr. Nadine Müller vom ver.di Bundesvorstand, welche Risiken bei »Plattformarbeit« typisch sind und wie sich diese entschärfen lassen. Das Interview aus der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) 7-8/2016 lesen Sie hier in voller Länge.

Beim Crowdworking werden Arbeitsaufträge im Internet angeboten und teils vollständig über das Netz abgewickelt. Branchengrenzen gibt es bei dieser neuen Form des Arbeitens nicht.

Wie funktioniert Crowdworking?

ver.di: Crowdworker bewerben sich um Aufträge auf Online-Plattformen. Es gibt Plattformen wie Helpling oder MyHammer, die Reinigungsdienste oder Handwerkerleistungen vermitteln. Crowdwork umfasst jedoch meist solche Tätigkeiten, die mit Computer und auch Smartphones erledigt werden. Zu einiger Bekanntheit haben es die »Clickworker« gebracht, die oft für nur wenige Centbeträge beispielsweise Bilder verschlagworten. Auftraggeber schreiben aber auch viele komplexe Tätigkeiten über Plattformen aus: Programmieren, Übersetzen, Designen, Texten. Für die Auftraggeber gibt es dabei durchaus Nachteile: So befürchten Unternehmer, dass Wissen abfließt, wenn Aufträge an die Crowd vergeben werden. Die Qualitätskontrolle sowie die Zusammenführung der verschiedenen Arbeitsergebnisse zu einer Dienstleistung oder zu einem Produkt sind nicht trivial. Zudem ist ein Freelancer ja nicht zur Loyalität verpflichtet wie ein festangestellter Mitarbeiter.

IG Metall: Jede Arbeit, die am Computer erledigt werden kann, kann Gegenstand von Crowdworking sein. In der Praxis sieht das so aus, dass man sich auf Online-Plattformen registriert und über diese Aufträge erhält. Um sich registrieren zu können, benötigt man eine E-Mail-Adresse. Teilweise müssen kleinere »Eignungstests« bestanden werden. Je nach Plattformtyp werden einfachste Arbeiten wie das Eingeben von Daten bis hin zu anspruchsvollen Entwicklungstätigkeiten vergeben. Problematisch sind Auftragsvergaben, die als Wettbewerb deklariert werden, denn hier wird letztlich nur die Arbeit des »Gewinners« vergütet und die anderen gehen leer aus. Neben den verschiedenen Plattformtypen ist zwischen internem und externem Crowdworking zu unterscheiden. Bei externem Crowdworking kommen grundsätzlich alle Nutzer des Internets als potentielle Auftragnehmer in Betracht. Internes Crowdworking findet dagegen innerhalb eines Unternehmens oder Konzerns statt.

Für wen lohnt sich Crowdworking?

IG Metall: Crowdworking kann eine Option für Arbeitssuchende sein, die wenig mobil sind oder in strukturschwachen Gegenden mit überschaubarem Arbeitsangebot leben. Ansonsten verhält es sich wie sonst auch in der Arbeitswelt: Besonders qualifizierte oder spezialisierte Leute sind gefragt. Diese können über Plattformarbeit auf sich aufmerksam machen und so an Aufträge gelangen. Für Schüler, Studenten und Rentner kann Crowdworking eine interessante Nebenverdienstmöglichkeit sein. Schwierig wird es, wenn Crowdworking die Existenz sichern soll, da es an gesetzlichen Schutzmechanismen fehlt.

ver.di: Der größte Vorteil von Crowdwork besteht darin, dass global im Netz kooperiert werden könnte. Wie ver.di es bereits im Berliner Positionspapier »Gute Arbeit muss möglich bleiben« 2012 formuliert hat, verbindet sich damit die Chance für Erwerbstätige, in infrastrukturell wenig erschlossenen Gebieten weltweit (wie in den Ländern Afrikas) einen relativ niedrigschwelligen Zugang zu Arbeitsaufträgen zu schaffen. Gleichzeitig verstärkt dies den Lohndruck, weil es einfacher wird, eine Arbeit in Länder zu vergeben, wo die Einkommen und Sozialstandards niedriger sind. Insgesamt geraten damit also auch die Löhne und Arbeitsbedingungen der in den Unternehmen Beschäftigten unter Druck.

Welche Risiken hat Crowdworking und wie können ver.di und IG Metall diese minimieren?

ver.di: Da Crowdwork zumeist als selbstständige Arbeit verrichtet wird, gelten keine Arbeitsrechte wie bezahlter Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformen bieten wenig rechtliche Sicherheit für Crowdworker. Bei ausländischen Plattformen müssen schon gravierende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht oder gröbste Benachteiligungen vorliegen, um dagegen vorgehen zu können. Dann besteht zudem die Gefahr, dass die Unternehmensbesteuerung ausgehöhlt wird. Wenn diese Form der meist selbstständigen Tätigkeiten zunimmt – in den USA sind wohl bereits 40 Prozent der Erwerbstätigen Solo-Selbstständige – nehmen auch die Zuflüsse in unser Sozialversicherungssystem ab.

Viele Solo-Selbstständige verdienen wenig, zahlen deshalb wenig Steuern, müssen selbst für ihre Kranken- und Rentenversicherung sorgen. ver.di fordert deshalb, die Auftraggeber und Plattformbetreiber in die Pflicht zu nehmen und die Solo-Selbstständigen in die gesetzliche Sozialversicherung aufzunehmen. Weitere Forderungen sind ein Mindestmaß an ganzheitlichen Arbeitsinhalten; adäquate Mitbestimmungsmöglichkeiten und eine soziale Regulierung der Arbeitsverhältnisse mit Mindestbedingungen sowie den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Crowdworker. ver.di organisiert bereits seit 15 Jahren Solo-Selbstständige und kann an diese Erfahrungen anknüpfen.

Seit April 2015 gibt es ein auf die Selbstständigenberatung (www.mediafon.net) aufbauendes Angebot: www.cloudworker-beratung.de. Um Gute Digitale Arbeit auch in der Crowd durchzusetzen, hat ver.di Crowdworker zu ihrer Situation befragt. Zudem liegen erste Forschungsergebnisse vor und 2016 ist gemeinsam mit der IG Metall und mit Wissenschaftlern sowie Unternehmen ein Projekt gestartet. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Thema Crowdwork als Herausforderung für die Mitbestimmung.

   LINKTIPPS

  ► www.innovation-gute-arbeit.verdi.de/themen/crowdwork

  ► www.faircrowdwork.org/

IG Metall: Die Risiken bei Crowdworking lauten Ausbeutung, Konkurrenzdruck, Unterbietungswettbewerb und soziale Isolation. Insbesondere das Problem der Scheinselbstständigkeit oder die Frage der Arbeitnehmereigenschaft muss gelöst werden. Sonst werden Arbeitnehmerschutz, Gewerkschaftsrechte und Mitbestimmung systematisch unterlaufen. Dass der Rechtsrahmen mit dem Wandel der Arbeitswelt Schritt hält, ist Aufgabe des Gesetzgebers. Gleichzeitig haben IG Metall und Betriebsräte einen eigenen Gestaltungsanspruch, der sich an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientiert.

Mit der Einrichtung der Website www.faircrowdwork.org bietet die IG Metall die Möglichkeit, sich über Arbeitsbedingungen und über Anbieter von Crowdwork auszutauschen. Ferner hat die IG Metall im letzten Jahr ihre Satzung dahingehend geändert, dass auch Solo-Selbstständige, die im Organisationsbereich der IG Metall tätig sind, IG Metall-Mitglied werden können. Denn das bewährteste Mittel für gute Arbeitsbedingungen ist ein hoher gewerkschaftlicher Organisationsgrad.

Kann ein Verhaltenskodex Risiken minimieren?

IG Metall: Es gibt bereits erste Versuche in diese Richtung, die unterstützenswert sind. Die Firma Testbirds GmbH hat hier den Vorreiter gemacht und in einem Code of Conduct Grundsätze für bezahltes Crowdworking niedergelegt. Darin werden so wichtige Punkte wie klare Aufgabendefinition, zeitnahe Vergütung und Datenschutz angesprochen. Allerdings ist die Zahl der Unternehmen, die sich dieser Selbstverpflichtung angeschlossen haben, bislang überschaubar. Der Konkretisierungsgrad derartiger Selbstverpflichtungen scheint zudem noch ausbaufähig. So lobenswert die genannten Ansätze sind, allein auf der Grundlage von freiwilligen Selbstverpflichtungen wird sich »Gute Arbeit« für Crowdworker nicht herstellen lassen

ver.di: Viele Plattformbetreiber begreifen sich nicht als »Arbeitgeber« mit bestimmten Verpflichtungen, wie die Qualifizierung ihrer Beschäftigten, sondern als Anbieter einer technischen Plattform-Lösung. ver.di hat bereits mit einigen Plattformbetreibern gesprochen um auszuloten, wie Gute Arbeit auch für die Crowd Realität werden kann. Unter anderem ist ver.di der Einladung von Testbird gefolgt, um deren »Code of Conduct« zu kommentieren. Solch ein selbstauferlegtes Regelwerk ist zu begrüßen, reicht aber nicht aus. Verbindliche Standards müssen her!

Die Interviewpartnerinnen:

Verena zu Dohna-Jaeger,

Rechtsanwältin, ist beim IG Metall-Vorstand in Frankfurt am Main als Leiterin des Ressorts Betriebsverfassung und Mitbestimmungspolitik tätig.

Dr. Nadine Müller

ist Referentin im Bereich Innovation und Gute Arbeit beim ver.di-Bundesvorstand in Berlin.

Lesetipp der Online-Redaktion:


Christiane Benner Crowdwork - zurück in die Zukunft?

Perspektiven digitaler Arbeit

2015, 420 Seiten, kartoniert, 1. Aufl., ISBN: 978-3-7663-6395-4 Verlag: Bund-Verlag, Ladenpreis: € 29,90  

Quelle:

»Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) Ausgabe 7-8/2016, S. 25-26.

© bund-verlag.de (ls)

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