Leiharbeit

Ja zu Anti-Missbrauchs-Gesetz

12. Mai 2016
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Quelle: Sven Vietense / Foto Dollar Club

Beim monatelangen Streit um ein Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen haben sich die Spitzen der Koalitionsparteien aus CDU/CSU und SPD jetzt auf einen gemeinsamen Kurs geeinigt. In Kürze will Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) den Gesetzentwurf dem Kabinett vorlegen. Vom DGB gibt es Lob – aber auch Kritik.


Seit November 2015 dauerte das Ringen um ein Gesetz, mit dem der immer häufiger auftretende Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen eingedämmt werden soll. Jetzt kann Arbeitsministerin Nahles aufatmen, die vor allem vom Koalitionspartner CSU scharf für ihren „arbeitgeberfeindlichen“ Kurs Kritik einstecken musste. In einer gemeinsamen Koalitionsrunde haben sich die Koalitionspartner auf den Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen geeinigt. Die Bundesministerin sagte dazu: »Es wird in Zukunft klare Regeln geben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen. Wir haben klar verabredet, dass wir gleichen Lohn für gleiche Arbeit machen und da keine Schlupflöcher mehr zulassen.«

Klare Kriterien zum Schutz der Mitarbeiter

Unter anderem haben die Koalitionsspitzen eine Höchstüberlassungsdauer von Leiharbeitnehmern beschlossen, die 18 Monate betragen soll, allerdings per Tarifvertrag abgeändert werden kann. Laut Nahles dennoch ein Erfolg. Es sei in Zukunft keine Dauerentleihung mehr möglich, so die Bundesministerin.

Zum ersten Mal seien außerdem Regelungen in Sicht, die durch Transparenz den Missbrauch bei Werkverträgen eindämmen, erklärte Nahles in ihrem Statement zum Koalitionstreffen. Das bedeutet, dass gesetzlich klar definiert ist, wie ein Werkvertrag von einem Arbeitsvertrag abzugrenzen ist. Dabei wird insbesondere die von der Rechtsprechung entwickelte Systematik zu diesem Themenbereich berücksichtigt.

Lob und Kritik vom DGB

Lob kommt von Gewerkschaftsseite. Der DGB begrüßt in einer Mitteilung, dass das Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen endlich Fahrt aufnimmt. »Damit ist ein erster wichtiger Schritt getan, um diese Form von Lohndumping in den Betrieben und Verwaltungen zu bremsen«, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Weitere Aufweichungen im Gesetzgebungsverfahren dürfe es nicht geben, um dem Missbrauch Herr zu werden.

Hoffmann lobte ausdrücklich, dass Leiharbeiter nach dem Entwurf des Arbeitsministeriums nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen und beispielsweise Leiharbeiter aus dem Ausland nicht dafür missbraucht würden. »Diesen Trick haben sich zunehmend Unternehmen geleistet - gut, dass damit Schluss ist«, sagte der DGB-Boss.

Kritik seitens des DGB gibt es unter anderem wegen fehlender Abgrenzungskriterien zwischen Arbeitnehmern und Solo-Selbständigen. Auch hätten die Gewerkschaften weitergehende Forderungen, deren Umsetzung allerdings die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags nicht zuließen.

Nahles betonte, dass das Gesetz jetzt so zügig wie möglich ins Kabinett gehe. Gut so, nach sechsmonatiger Verzögerung zu Lasten der Arbeitnehmerschaft.

Lesetipp der Online-Redaktion:

»Gesetzesvorhaben – Neuer Anlauf für Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit«

Quelle:

Pressemitteilungen der Bundesregierung, des BMAS und des DGB vom 11.5.2016

© bund-verlag.de (mst)

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