Job weg – und jetzt?
29. September 2016

Arbeitsverhältnis muss beendet sein
Eine weitere Voraussetzung: Jemand muss arbeitslos sein – das Arbeitsverhältnis muss durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet worden sein und die Kündigungsfrist muss abgelaufen sein. Aber sogar wenn gearbeitet wird, kann Arbeitslosigkeit in diesem Sinn gegeben sein: Nämlich dann, wenn lediglich eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit mit einer Arbeitszeit unter 15 Stunden wöchentlich ausgeübt wird. Betroffene müssen verfügbar seinEine weitere wesentliche Voraussetzung ist im Amtsdeutsch die Verfügbarkeit. Das bedeutet, dass Betroffene überhaupt die Bereitschaft und die Möglichkeit haben, sich in eine Stelle vermitteln zu lassen. Wer arbeitsunfähig krank ist, fällt natürlich nicht darunter. Er bekommt Krankengeld von der Krankenkasse. Und wer etwa nur für einen Halbtags-Job zur Verfügung steht, bekommt Arbeitslosengeld auch nur zur Hälfte.
Wann sich Betroffene das erste Mal bei der Arbeitsagentur melden müssen, was es mit dem heiklen Thema Sperrzeit auf sich hat und wie eine Weiterbildung gefördert wird, lesen Sie im Beitrag von Regine Windirsch in der AiB 10/2016 ab S. 10. Hier den kompletten Beitrag kostenfrei lesen!Noch kein Abonnent der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB)? Jetzt zwei Ausgaben kostenfrei testen!
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