Arbeitslosengeld

Job weg – und jetzt?

29. September 2016
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Quelle: © bluedesign / Foto Dollar Club

Der Jobverlust ist ein einschneidendes Erlebnis. Auch in finanzieller Hinsicht, denn der Lebensunterhalt will gesichert sein. Dabei hilft das Arbeitslosengeld. Doch das ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Betriebsräte sind im Ernstfall oft die erste Anlaufstelle und sollten die Spielregeln erklären können. Was zu beachten ist, erläutert Regine Windirsch in der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) 10/2016.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt voraus, dass jemand in einer so genannten Rahmenfrist von zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gearbeitet hat. Die Arbeit in einem geringfügigem Arbeitsverhältnis mit einem Verdienst bis zu 450 € reicht dafür nicht aus.

Arbeitsverhältnis muss beendet sein

Eine weitere Voraussetzung: Jemand muss arbeitslos sein – das Arbeitsverhältnis muss durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet worden sein und die Kündigungsfrist muss abgelaufen sein. Aber sogar wenn gearbeitet wird, kann Arbeitslosigkeit in diesem Sinn gegeben sein: Nämlich dann, wenn lediglich eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit mit einer Arbeitszeit unter 15 Stunden wöchentlich ausgeübt wird. Betroffene müssen verfügbar sein

Eine weitere wesentliche Voraussetzung ist im Amtsdeutsch die Verfügbarkeit. Das bedeutet, dass Betroffene überhaupt die Bereitschaft und die Möglichkeit haben, sich in eine Stelle vermitteln zu lassen. Wer arbeitsunfähig krank ist, fällt natürlich nicht darunter. Er bekommt Krankengeld von der Krankenkasse. Und wer etwa nur für einen Halbtags-Job zur Verfügung steht, bekommt Arbeitslosengeld auch nur zur Hälfte.

Wann sich Betroffene das erste Mal bei der Arbeitsagentur melden müssen, was es mit dem heiklen Thema Sperrzeit auf sich hat und wie eine Weiterbildung gefördert wird, lesen Sie im Beitrag von Regine Windirsch in der AiB 10/2016 ab S. 10. Hier den kompletten Beitrag kostenfrei lesen!

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