Arbeitszeit

Kampf um den Acht-Stunden-Tag

24. Juli 2015

Ist der Acht-Stundentag noch zeitgemäß? Erfordert die digitale Welt neue Arbeitszeiten? Die Arbeitgeber wollen von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umstellen. Das sei flexibler. Doch es lauern Gefahren. Dass es nach acht Stunden Grenzen gibt, ist wissenschaftlich erwiesen.

Arbeitgeber fordern eine wöchentliche Höchstarbeitszeit

Die derzeitige Acht-Stunden-Regelung passe nicht mehr zur modernen, digitalen Arbeitswelt – so die Botschaft in einem Positionspapier der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Die Digitalisierung schaffe neue Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, zudem erschwere die derzeitige Acht-Stunden-Regelung die internationale Kommunikation über Zeitzonen hinweg. Daher müsse das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) angepasst werden. Die Arbeitgeber fordern eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, dies sollte auch den Arbeitnehmer die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern.
Doch das ist zu kurz gefasst. „Die Arbeitgeber missbrauchen die Debatte um die Auswirkung der Digitalisierung, um die Rolle rückwärts bei den Arbeitszeiten einzuleiten“, kritisiert DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann. „Mit altbackenen Lösungen gestaltet man aber keine Zukunft“.

Auch heutzutage gibt es schon flexible Arbeitszeiten

Dass es auch heutzutage schon flexible Arbeitszeiten gibt, zeigen viele Beispiele aus der Praxis – so die Metallindustrie, wo schon jetzt flexibel gearbeitet wird. „Ich halte das für dummes Zeug“, sagt Peter Seeger, IG-Metallchef von Kiel/Neumünster. „In der Metallindustrie wird schon jetzt sehr flexibel gearbeitet.“ Beispielsweise bei Vossloh, ThyssenKrupp Marine Systems oder Caterpillar gebe es Arbeitszeitkonten, über die auch Mehrarbeit geregelt werde. „Wenn im Betrieb viel zu tun ist, wird mehr gearbeitet. Die Stunden werden später über Freizeit wieder ausgeglichen.“ Diese Flexibilisierung sei vollkommen normal und funktioniere auch ohne neue gesetzliche Richtlinien.

Derzeitige Rechtslage

Nach dem Arbeitszeitgesetz von 1994 dürfen Arbeitnehmer an Werktagen nur acht Stunden arbeiten. Die Höchstarbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Da auch der Samstag ein Werktag ist, begrenzt das Gesetz die zulässige Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden. Es gibt aber viele Ausnahmen, etwa für Klinikpersonal, Beamte, Soldaten und leitende Angestellte. Zudem wird die Einhaltung selten kontrolliert.

Andrea Nahles will das ArbZG derzeit nicht ändern

Das Bundesarbeitsministerium betonte bislang, eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes sei derzeit nicht geplant. Ressortchefin Andrea Nahles (SPD) wolle am Acht-Stunden-Tag in Deutschland festhalten – trotz Appellen aus der Wirtschaft. Ende des kommenden Jahres will das Ministerium aber ein »Weißbuch« vorstellen. Dieses solle dann die Grundlage für Prüfungen sein, ob und wo mögliche Anpassungen im Arbeitszeitgesetz nötig sind. Für die Beschäftigten bleibt also alles wie gehabt – vorerst.

Quelle:
IG Metall (www.igmetall.de), 24.07.2015
Zeit Online, 23.07.2015


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