Unfallversicherung

Katzen-Suche auf eigenes Risiko

02. August 2017
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Quelle: www.pixabay.com/de

»Neugier ist der Katze Tod«, sagt eine Volksweisheit aus England. Aber auch Katzenhalter müssen sich in Acht nehmen. Denn wer nach Feierabend auf die Suche nach seinem Haustier geht, unterbricht den Heimweg von der Arbeit und damit den Schutz der Unfallversicherung – so das Sozialgericht Landshut.


Ein Arbeitnehmer kam nach seiner Spätschicht zu Hause an und ging auf einem gepflasterten Gehweg in Richtung Haustür. Da fiel ihm ein, er müsse nach seiner Katze Ausschau halten. Hierzu betrat er den neben dem Gehweg befindlichen Rasen. Etwa einen Meter neben dem Gehweg rutschte er auf dem nassen Rasen aus und zog sich dabei eine Schulterverletzung zu.

Das Haustier suchen ist Privatsache

Das SG Landshut hat entschieden, dass die Suche nach dem Haustier auf dem Nachhauseweg von der Arbeit nicht dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz unterliegt. Nach Auffassung des Sozialgerichts kann jede privat motivierte Verrichtung den Versicherungsschutz sofort beenden. Zum Zweck einer privaten Verrichtung sei nicht einmal der geringste Umweg ohne Folgen für den Versicherungsschutz. Nicht schon allein der Gedanke an die Katze, aber bereits der erste Schritt zum Zweck ihrer Suche sei somit unversichert gewesen.

bund-verlag.de (ck)

 
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