Kein Zugriff auf Erschwerniszulagen
29. August 2017

Auf den Zweck der Zahlung kommt es an
Das gilt laut BAG allerdings nicht für Schicht-, Samstags- und Vorfestarbeit. Hier fehle eine entsprechende gesetzgeberische Wertung, die eine Pfändung unzulässig mache. Zudem sei zu berücksichtigen, dass die Sonderregelung des § 850a ZPO zwar dem Schuldnerschutz dient und diesem einen größeren Teil seines Nettoeinkommens als unpfändbar belassen will. Angesichts der ebenso in den Blick zu nehmenden Gläubigerinteressen bedarf die in § 850a Nr. 3 ZPO geregelte Unpfändbarkeit von Erschwerniszulagen aber einer sachlichen Begrenzung.© bund-verlag.de (mst)