Keine Angst vor guter Bildung
14. November 2016

Freistellen zum Lernen
Es gibt kaum ein Arbeitsfeld, in dem nicht immer wieder neue technische, organisatorische oder kommunikative Kompetenzen gefordert sind. Kompetenzen, die Berufstätige teils neu erwerben oder auch nur auffrischen müssen, um up to date zu bleiben. Mit dem Bildungsurlaub fördert der Staat die Initiative von Arbeitnehmern zum lebenslangen Lernen. Je nach Bundesland kann bis zu zwei Wochen gelernt werden – beurlaubt und bezahlt vom Arbeitgeber.Beschäftigte können Inhalte bestimmen
Besonders interessant: Anders als bei vielen Förderinstrumenten können Arbeitnehmer beim Bildungsurlaub weitestgehend selbst die inhaltlichen Schwerpunkte ihrer Weiterbildung festlegen. Details regeln die jeweiligen Landesgesetze.Auch Azubis dürfen Bildungsurlaub nehmen
In einigen Bundesländern haben auch Auszubildende Anspruch auf Bildungsurlaub. Der ist jedoch eingeschränkt, zum Beispiel thematisch oder zeitlich. Eine weitere Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis muss in den meisten Bundesländern mindestens sechs Monate bestehen.Welche Bildungsmaßnahmen anerkannt sind, was hilft, wenn der Arbeitgeber bockt und was eine Betriebsvereinbarung enthalten muss, fasst Rechtsanwältin Kathleen Dusny im Beitrag »Keine Angst vor Weiterbildung« in der AiB 11/2016, S. 41-43 zusammen.
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