Bildungsurlaub

Keine Angst vor guter Bildung

14. November 2016
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Quelle: contrastwerkstatt_Dollarphotoclub

Lebenslanges Lernen ist angesagt – das ist für viele Beschäftigte nichts Neues. Allerdings müssen Arbeitnehmer immer stärker selber dafür sorgen, dass sie am Ball bleiben. Die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen, ist vielen nicht bekannt. Geregelt ist der Bildungsurlaub in den jeweiligen Landesgesetzen. Betriebsräte können Beschäftigte dabei unterstützen, ihr Recht auf Bildung einzufordern. Wie das geht, erläutert Kathleen Dusny in der  »Arbeitrecht im Betrieb« 11/2016.

In Zeiten der Digitalisierung für Beschäftigte wichtiger denn je: Fortbildung. Denn das verfügbare Wissen verdoppelt sich heute innerhalb von sechs bis sieben Jahren. Wer sich auf irgendwann einmal Gelerntes verlässt, wird in der Arbeitswelt schnell an seine Grenzen stoßen.

Freistellen zum Lernen

Es gibt kaum ein Arbeitsfeld, in dem nicht immer wieder neue technische, organisatorische oder kommunikative Kompetenzen gefordert sind. Kompetenzen, die Berufstätige teils neu erwerben oder auch nur auffrischen müssen, um up to date zu bleiben. Mit dem Bildungsurlaub fördert der Staat die Initiative von Arbeitnehmern zum lebenslangen Lernen. Je nach Bundesland kann bis zu zwei Wochen gelernt werden – beurlaubt und bezahlt vom Arbeitgeber.

Beschäftigte können Inhalte bestimmen

Besonders interessant: Anders als bei vielen Förderinstrumenten können Arbeitnehmer beim Bildungsurlaub weitestgehend selbst die inhaltlichen Schwerpunkte ihrer Weiterbildung festlegen. Details regeln die jeweiligen Landesgesetze.

Auch Azubis dürfen Bildungsurlaub nehmen

In einigen Bundesländern haben auch Auszubildende Anspruch auf Bildungsurlaub. Der ist jedoch eingeschränkt, zum Beispiel thematisch oder zeitlich. Eine weitere Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis muss in den meisten Bundesländern mindestens sechs Monate bestehen.

Welche Bildungsmaßnahmen anerkannt sind, was hilft, wenn der Arbeitgeber bockt und was eine Betriebsvereinbarung enthalten muss, fasst Rechtsanwältin Kathleen Dusny im Beitrag »Keine Angst vor Weiterbildung« in der AiB 11/2016, S. 41-43 zusammen.

© bund-verlag.de (ck)  
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