Keine Experimente mit Arbeitszeiten
11. April 2017

Immerhin ist im Kapitel 3 des Entwurfes zum »Weißbuch Arbeiten 4.0« (29.11.2016) ab der Seite 90 vom »Leitbild: Gute Arbeit im digitalen Wandel« die Rede. Diese Verpflichtung ist lobenswert und keinesfalls selbstverständlich. Doch trotz der Zielorientierung auf »Gute Arbeit« haben die meisten Ansätze im Weißbuch bisher nur den Charakter von Denkanstößen.
Sehr konkret wird es hingegen beim Thema Arbeitszeit: Eine gesetzliche Öffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz wird in Aussicht gestellt – z.B. zur Flexibilisierung von Ruhezeiten und der täglichen Höchstarbeitszeit. Damit ist eine politische Auseinandersetzung eröffnet, wie Annelie Buntenbach in der März-Ausgabe der Zeitschrift »Gute Arbeit« erörtert.Ziele benannt, aber kaum Konkretes zur Umsetzung
Erklärtes Ziel des Dialogprozesses Arbeiten 4.0 sei ein »neuer Flexibilitätskompromiss«, so Buntenbach. Es gehe nicht allein um die Flexibilität von Arbeitszeiten oder Arbeitsorten, sondern es werde der Anspruch erhoben, einen »neuen sozialen Kompromiss« auszuloten. Allerdings erfülle das Weißbuch diesen Anspruch nur bedingt, denn es fehlten bislang konkrete Antworten auf viele offene Fragen. Herausforderungen und Ziele würden trefflich formuliert, eine Richtungsentscheidung, zum Beispiel für mehr Mitbestimmung und Teilhabe durch verbriefte Rechte und Rechtsansprüche bei Qualifizierungs- oder Arbeitszeitfragen – würde hingegen vermieden. Mit einer Ausnahme.Arbeitszeitgestaltung: Büchse der Pandora?
Auffallend konkret ist der Vorschlag im Weißbuch für die Gestaltung flexibler Arbeitszeiten.- Positiv einerseits: Ermöglicht werden könnte ein Rechtsanspruch für die Beschäftigten auf befristete Teilzeit mit Aufstockungsanspruch. Dies ist im Sinne der Beschäftigten, besonders der Frauen, die Familie und Beruf unter einen Hut bekommen möchten. Die Angst vor der Dauer-Teilzeit-Falle wäre ihnen genommen. Doch genau dieses Vorhaben, das auf der politischen Agenda stand, hat die Große Koalition gerade auf Eis gelegt. Im Bundestagswahlkampf ist mit keinem konkreten Schritt in dieser Richtung mehr zu rechnen.
- Negativ andererseits: Mit dem Vorschlag für eine Öffnungsklausel, die auf eine Absenkung der geltenden gesetzlichen Schutzstandards des Arbeitszeitgesetzes hinausliefe, könnte es aus der Sicht der Beschäftigten zu Verschlechterungen kommen: Etwa zur Abkehr von normierten Ruhezeiten (mindestens 11 Stunden arbeitsfrei ohne Unterbrechung) und der gesetzlichen Höchstarbeitszeit (acht Stunden, ausnahmsweise 10 Stunden). Beides birgt die Gefahr, dass Arbeitszeiten künftig auf dem Rücken der Beschäftigten noch leichter ausgeweitet werden könnten. Damit nähme auch der Arbeits- und Leistungsdruck zu.
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Den Beitrag »Nicht die Büchse der Pandora öffnen« aus der »Guten Arbeit« (GA) 3/2017 lesen Sie hier kostenfrei in voller Länge.Für die Online-Ausgabe registrierte Abonnent(inn)en der Zeitschrift können im Archiv auf alle Ausgaben und Beiträge ab 1/2012 kostenfrei zugreifen: www.gutearbeit-online.de. Noch kein Abonnent der »Guten Arbeit« (GA)? Jetzt zwei Ausgaben kostenfrei testen!
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