Kritik am status quo berechtigt
26. Juli 2016

Beweiserleichterung bei der Feststellung einer Berufskrankheit
Die Feststellung einer Berufskrankheit sei eine schwierige Angelegenheit, so der Minister. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Verdachtsanzeigen zu schnell abgelehnt werden. Er plädiert unter anderem für Erleichterungen bei der Beweisführung und erklärt: „Es kann doch nicht sein, dass ein Beschäftigter seine Berufskrankheit nur deshalb nicht anerkannt bekommt, weil ein Unternehmen zum Beispiel bei der Aktenführung geschlampt hat! In bestimmten Fällen, wie der Insolvenz von Unternehmen, wenn Unterlagen im Betrieb nicht oder nicht mehr verfügbar sind, sollten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch eidesstattliche Versicherungen darüber abgeben können, bei welchen Tätigkeiten sie welchen Expositionen ausgesetzt waren. Im Klartext: Betroffene sollten körperliche Belastungen und die Arbeit mit bestimmten Schadstoffen auch mit Erklärungen an Eides statt beweisen können.“ Der Minister sprach sich zudem für verstärkte Forschungsanstrengungen aus, damit neue Berufskrankheiten präzisiert und bestehende Berufskrankheiten schneller konkretisiert werden können.Hier das Interview im Volltext:
Das ganze Interview ist abgedruckt in »Gute Arbeit« 7-8/2016, S. 29-30 (hier klicken).Weitere Informationen:
Ein Titelthema »Berufskrankheiten: Wo es bei der Anerkennung hapert« ist in der Ausgabe »Gute Arbeit« 5/2016, S. 8-20 erschienen.Für die Online-Ausgabe registrierte Abonnent(inn)en der Zeitschrift können im Archiv auf alle Ausgaben und Beiträge ab 1/2012 kostenfrei zugreifen: www.gutearbeit-online.de.
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