Arbeitskampf

LAG erlaubt Pilotenstreik

28. November 2016
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Quelle: © The Photos / Foto Dollar Club

Die Gewerkschaft Cockpit darf weiter streiken. Sie verfolgt mit dem Streik kein rechtswidriges Ziel. In 2015 hatte das LAG Hessen einen ähnlichen Streik für rechtswidrig erklärt, da es dort um den Konzernumbau ging und dies ein rechtwidriges Streikziel gewesen sei. Beim aktuellen Arbeitskampf ist die Rechtslage eine andere: Der Ruf nach höheren Gehältern sei – so das LAG Hessen zum Eilantrag der Lufthansa – durchaus ein legitimes Streikziel.

Das Hessische LAG hat einen Eilantrag der Lufthansa, mit dem ein für den 23.11.2016 angekündigter Streik der Piloten untersagt werden sollte, abgelehnt. Die Gewerkschaft Cockpit verfolge mit dem Streik kein rechtswidriges Streikziel. Das gelte auch, soweit sie höhere Gehaltssteigerungen ab einer bestimmten Beschäftigungsdauer verlange. Hierin liege kein eindeutiger Verstoß gegen das AGG.

Der Fall

Die Pilotengewerkschaft Cockpit hatte für den 23.11.2016 einen 24-stündigen Streik der Piloten angekündigt. Hintergrund ist ein Streit über die Details des neuen Vergütungstarifvertrags für die Lufthansa-Piloten. Die Gewerkschaft fordert u.a. höhere Gehaltssteigerungen für Copiloten ab dem 13. Beschäftigungsjahr. Die Lufthansa AG sah hierin ein rechtswidriges Streikziel. Die Regelung verstoße gegen das Verbot der Altersdiskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie beantragte daher im Eilverfahren ein Verbot des Streiks. Hiermit hatte sie sowohl vor dem Arbeitsgericht als auch vor dem LAG keinen Erfolg.

Die Gründe

Der Streik ist in Ordnung und nicht zu untersagen. Die Gewerkschaft – so das Gericht – verfolge kein offensichtlich rechtswidriges Streikziel . Die Lufthansa habe schon bislang bis zum 22. Beschäftigungsjahr ansteigende Vergütungen gezahlt, zuletzt auf der Grundlage des letzten, noch nachwirkenden Vergütungstarifvertrags. Es liege – so das Gericht - kein eindeutiger Verstoß gegen das AGG vor, wenn durch die Tarifforderung eine stärkere Erhöhung des Gehalts für langjährig als Copiloten arbeitende Beschäftigte erreicht werden soll.

Siehe auch zum Thema Arbeitskampf: Sind Krankmeldungen eine zulässige Streikmaßnahme? – Ein Interview mit dem Tarifexperten Peter Berg.

© bund-verlag.de (fro)  
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