Mehr Geld für Wachpolizisten in Hessen

04. November 2016
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Quelle: © Sven Grundmann / Foto Dollar Club

Das Land Hessen muss drei Wachpolizisten im Angestelltenverhältnis ein höheres Gehalt zahlen. Ihnen steht eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) zu. Weitere Verfahren zur Eingruppierung von Wachpolizisten stehen zur Entscheidung an, teilt das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) mit.

Die Kläger leisten seit längerem Dienst im Bereich des Polizeipräsidiums Westhessen. Sie werden unter anderem im Objektschutz und in der Liegenschaftssicherung eingesetzt. In ihren Verfahren konnten die Kläger erfolgreich darlegen, warum ihnen eine höhere Vergütung zusteht. Das Hessische LAG stützt den Anspruch auf höhere Eingruppierung auf die Arbeitsaufgaben und Berufsverläufe der Beschäftigten.

Überleitungsregeln aus dem BAT

Dabei hat das Gericht berücksichtigtdass die Kläger zu einer Zeit eingestellt worden waren, als für die Angestellten des Landes Hessen noch der Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) anwendbar war. Deshalb war für die Kläger, auch aufgrund von BAT-Überleitungsregeln, der Bewährungsaufstieg in eine höhere Entgeltgruppe eröffnet. Die Entscheidungen sind in Einzelheiten jeweils unterschiedlich, da die Kläger in den Rechtstreiten verschiedene Anträge gestellt haben, die nicht alle erfolgreich waren. Für das Land Hessen ist die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassen worden, soweit es unterlegen ist.

Weitere Entscheidungen zu erwarten

Beim Hessischen LAG sind in mehreren Kammern weitere Berufungsverhandlungen zur Eingruppierung von Wachpolizisten und Angestellten mit Ordnungsaufgaben angesetzt. Dies betrifft sowohl Angestellte des Landes Hessen als auch der Kommunen. Das Gericht weist darauf hin, dass die Arbeitsaufgaben und Berufsverläufe der jeweiligen Kläger im Einzelfall unterschiedlich sein können, so dass die getroffenen Entscheidungen nur nur bedingt auf andere Rechtstreite übertragbar sind.

Polizeigewerkschaft GdP begleitet das Verfahren

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Hessen begleitet die Verfahren und weitere Klagen angestellter und beamteter Polizistinnen und Polizisten. Das Land Hessen und der Innenminister stünden nun vor der Entscheidung, die Rechtsprechung zu akzeptieren oder den weiteren Rechtsweg zu gehen, heißt es in einer GdP-Mitteilung. Weitere Informationen finden Sie bei der GdP Hessen. (GdP Hessen, Meldung vom 6.10.2016).  
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