Das Land Hessen muss drei Wachpolizisten im Angestelltenverhältnis ein höheres Gehalt zahlen. Ihnen steht eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) zu. Weitere Verfahren zur Eingruppierung von Wachpolizisten stehen zur Entscheidung an, teilt das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) mit.
Die Kläger leisten seit längerem Dienst im Bereich des Polizeipräsidiums Westhessen. Sie werden unter anderem im Objektschutz und in der Liegenschaftssicherung eingesetzt. In ihren Verfahren konnten die Kläger erfolgreich darlegen, warum ihnen eine höhere Vergütung zusteht. Das Hessische LAG stützt den Anspruch auf höhere Eingruppierung auf die Arbeitsaufgaben und Berufsverläufe der Beschäftigten.