»Mein Kampf«, mein Rauswurf
09. Oktober 2017

Mitarbeiter ist Repräsent des Landes
Der Mitarbeiter trete in Uniform als Repräsentant des Landes Berlin auf – so das Gericht – und sei in besonderer Weise verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Er habe mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes, einem verfassungswidrigen Symbol, in besonderer Weise gegen diese Verpflichtung verstoßen.Abmahnung ist entbehrlich
Das beklagte Land müsse dieses schwerwiegende Verhalten nicht abmahnen, sondern könne es zum Anlass für eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nehmen.Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.
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