Merkblatt zur Sommerhitze

02. Juni 2016
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Quelle: © MH / Foto Dollar Club

Die nächste Hitzewelle kommt bestimmt! Der Personalrat kann einiges tun, um die heißen Tage im Büro erträglicher zu machen. Klartext redet auch das neu aufgelegte Merkblatt »Sommerhitze« der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Es listet die Pflichten des Arbeitgebers bei verschiedenen Temperaturen auf und nennt Hilfsmittel.


Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung enthalten viele Vorgaben zu Temperaturen, die in Büros und an anderen Arbeitsplätzen herrschen. Ab bestimmten Höchstwerten ist der Arbeitgeber gesetzlich zum Handeln verpflichtet – diese muss auch der Personalrat kennen.

Die Eckwerte und vorgeschriebenen Maßnahmen fasst die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einem aktuellen Merkblatt zusammen.

Das Thermometer bestimmt den Handlungsbedarf


  • Ab 26°C Raumtemperatur sollten, spätestens aber ab 30°C müssen Vorkehrungen gegen die Hitze getroffen werden.
  • Ab 35°C Innentemperatur gilt ein Raum als zur Arbeit gänzlich ungeeignet, es sei denn es werden Maßnahmen wie bei Hitzearbeit ergriffen.

  • Unter diesem kritischen Wert jedoch können bereits lockere Kleidung und ausreichend Flüssigkeit Linderung verschaffen.
  • Auch die konsequente Nutzung der Sonnenschutzeinrichtungen und sinnvolles Lüften – am besten vor 10 Uhr morgens – sind unerlässlich und für jeden Beschäftigten einfach umzusetzen.

Arbeitgeber können den Arbeitsalltag ihrer Mitarbeiter erleichtern, indem sie beispielsweise von Gleitzeitregelungen Gebrauch machen. So kann die Arbeit auf Zeiten gelegt werden, zu denen die Innentemperatur angenehmer ist.

Kostenloser Download bei der BAuA

Das Faltblatt »Sommerhitze im Büro - Hinweise und Tipps für die heißen Tage« informiert außerdem über die relevanten Rechtsgrundlagen und gibt eine Übersicht über weitere Informationsquellen.

So bietet die BAuA auf wenigen, übersichtlichen Seiten einen umfassenden Überblick, wie Arbeitgeber und Beschäftigte mit der sommerlichen Hitze am Arbeitsplatz umgehen können und sollten.

Das neue Faltblatt gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen.

Quelle:

BAuA, Pressemitteilung 020/16 vom 23.05.2016

© bund-verlag.de (ck)

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