Entgeltumwandlung

Minderung der gesetzlichen Rente bedenken

09. Mai 2017
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Quelle: Wolfilser_Dollarphotoclub

Künftig soll es attraktiver sein, einen Teil des Gehalts steuer- und sozialabgabenfrei in eine Anwartschaft auf eine Betriebsrente umzuwandeln. Doch diese Entgeltumwandlung schmälert die eigene gesetzliche Rente. Und sie führt auch dazu, dass bei allen Arbeitnehmern und Rentnern die gesetzlichen Rentenansprüche geringer steigen. Davor warnt der Wirtschaftswissenschaftler Volker Meinhardt in der »Sozialen Sicherheit« 4/2017 .


Mit dem geplanten Betriebsrentenstärkungsgesetz soll erreicht werden, dass mehr Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung (bAV) angeboten wird. Dazu soll vor allem die so genannte Entgeltumwandlung attraktiver werden. Darunter wird verstanden, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigte einen Teil ihres Gehalts in eine Anwartschaft auf eine bAV überführen können. Dieser Teil ist derzeit auf vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (3.048 Euro pro Jahr) begrenzt, die steuer- und sozialabgabenfrei sind.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll ab 2018 der steuerfreie Höchstbetrag auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. Und: Die Tarifvertragsparteien sollen sich vertraglich auf eine obligatorische Entgeltumwandlung einigen. Der einzelne Arbeitnehmer soll aber die Möglichkeit haben, dagegen zu votieren (Opting-out).

Fehlende Sozialbeiträge schmälern gesetzliche Rente

Der Haken: Werden Teile des Arbeitsentgelts umgewandelt und somit keine Sozialbeiträge dafür geleistet, dann vermindern sich auch alle Ansprüche für beitragsabhängige Sozialleistungen. Das betrifft zum Beispiel das Kranken- und Arbeitslosengeld, aber auch die spätere gesetzliche Rente.

Ein Beispiel: 2016 betrug der Höchstbetrag, der umgewandelt werden konnte, 2.976 Euro pro Jahr. Ein Arbeitnehmer, der diesen Maximalbetrag für die Entgeltumwandlung eingesetzt hat, reduzierte damit seine im Jahr 2016 erworbenen monatlichen Rentenansprüche um 2,44 Euro. Wird unterstellt, dass dieser Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung 25 Jahre lang durchhält und in der Folgezeit eine Rentensteigerung von 1,5 Prozent pro Jahr stattfindet, dann beträgt seine Kürzung der monatlichen gesetzlichen Rente durch die Entgeltumwandlung schon 88 Euro pro Monat.

Die Rentenzahlungen aus der kapitalgedeckten bAV müssten diesen Betrag mindestens kompensieren. Sonst lohnt sich das Ganze nicht. Dabei muss auch noch bedacht werden: Betriebliche Renten werden mit dem vollen Beitragssatz (inklusive Zusatzbeitrag) zur gesetzlichen Krankenversicherung belegt, bei gesetzlichen Renten fällt dagegen nur der hälftige Beitragssatz plus Zusatzbeitrag an.

Die Entgeltumwandlung wirkt sich aber nicht nur auf die gesetzlichen Renten derjenigen aus, die sie vornehmen. Sie führt auch dazu, dass die Rentenanwartschaften und Renten aller Versicherten und Rentner geringer steigen als ohne dieses Instrument – unabhängig davon, ob der Einzelne selbst an der Entgeltumwandlung teilnimmt oder nicht. Warum das so ist und wie sich die Umwandlung auf Durchschnittsverdiener und Rentner auswirkt, beschreibt ausführlich der Wirtschaftswissenschaftler Dr. Volker Meinhardt im Beitrag »Die Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf die gesetzliche Rente« in der »Sozialen Sicherheit« 4/2017.

© bund-verlag.de (hn)  
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