Datenschutz

Monsterjagd am Arbeitsplatz

23. September 2016
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Die Spiele-App Pokémon Go hat für Schlagzeilen gesorgt und einen Hype ausgelöst. Aber Datenschützer und Arbeitsrechtler sind besorgt. Unternehmen fürchten ein erhöhtes Unfallrisiko, wenn Mitarbeiter am Arbeitsplatz oder Werksgelände Monster jagen. Viele Arbeitgeber verbieten es, die App auf’s Dienst-Smartphone zu laden. In der »Computer und Arbeit« (CuA) 9/2016 zeigt Mirko Stepan die realen Gefahren durch die virtuellen Monster. 

Der Spieler – Pokémon-Trainer – muss versuchen, kleine Monster zu fangen. Die verstecken sich irgendwo – wo das ist, bekommt der Spieler mittels einer Straßenkarte auf seinem Smartphone angezeigt, wenn er in der Nähe ist. Augmented Reality nennt man diese Verschmelzung von virtueller und realer Welt. Mit den eingefangenen Monstern können dann Spieler gegeneinander antreten. Darum geht es bei Pokémon Go.

Datenschützer schütteln den Kopf

Was ganz harmlos klingt, sorgt bei Datenschützern für ratloses Kopfschütteln. So erklärt Dr. Stefan Brink von der rheinland-pfälzischen Datenschutzbehörde, was ein scheinbar harmloses Online-Spiel zur Datenschutz-Angelegenheit macht: »Das Hauptproblem ist, dass die App auf Nutzerdaten wie Standortdaten, das Adressbuch oder die Kamera zugreift. Ein weiteres Problem ist, dass die von der App genutzten Daten unverschlüsselt an Dritte - auch unsichere Drittländer wie die USA - weitergegeben werden können.« Darüber hinaus drohen Abmahnung und Kündigung, wenn während der Arbeitszeit gezockt oder die App auf’s Dienst-Smartphone geladen wird. Hier geht es konkret um die Datensicherheit des Unternehmens.

Arbeitgeber verbieten Pokémon Go

Mehrere große Konzerne - darunter Volkswagen, Evonik und Thyssen Krupp - haben es ihren Mitarbeitern bereits untersagt, Pokémon Go auf dem Werksgelände oder mit dem Dienst-Handy zu nutzen. Neben den Datenschutzrisiken fürchten die Unternehmen erhöhte Unfallgefahren, da die Spieler abgelenkt sein und ihre Umgebung nicht ausreichend im Blick haben könnten.

Wichtig: Der Betriebsrat ist bei einem Verbot der App zu beteiligen. Schließlich geht es um eine Frage der Ordnung im Betrieb.

Mehr lesen bei: Mirko Stepan, Monsterjagd am Arbeitsplatz, in: CuA 9/2016, 26 ff.

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