Monsterjagd am Arbeitsplatz
23. September 2016

Datenschützer schütteln den Kopf
Was ganz harmlos klingt, sorgt bei Datenschützern für ratloses Kopfschütteln. So erklärt Dr. Stefan Brink von der rheinland-pfälzischen Datenschutzbehörde, was ein scheinbar harmloses Online-Spiel zur Datenschutz-Angelegenheit macht: »Das Hauptproblem ist, dass die App auf Nutzerdaten wie Standortdaten, das Adressbuch oder die Kamera zugreift. Ein weiteres Problem ist, dass die von der App genutzten Daten unverschlüsselt an Dritte - auch unsichere Drittländer wie die USA - weitergegeben werden können.« Darüber hinaus drohen Abmahnung und Kündigung, wenn während der Arbeitszeit gezockt oder die App auf’s Dienst-Smartphone geladen wird. Hier geht es konkret um die Datensicherheit des Unternehmens.Arbeitgeber verbieten Pokémon Go
Mehrere große Konzerne - darunter Volkswagen, Evonik und Thyssen Krupp - haben es ihren Mitarbeitern bereits untersagt, Pokémon Go auf dem Werksgelände oder mit dem Dienst-Handy zu nutzen. Neben den Datenschutzrisiken fürchten die Unternehmen erhöhte Unfallgefahren, da die Spieler abgelenkt sein und ihre Umgebung nicht ausreichend im Blick haben könnten.Wichtig: Der Betriebsrat ist bei einem Verbot der App zu beteiligen. Schließlich geht es um eine Frage der Ordnung im Betrieb.
Mehr lesen bei: Mirko Stepan, Monsterjagd am Arbeitsplatz, in: CuA 9/2016, 26 ff.Noch kein Abonnent der »Computer und Arbeit« (CuA)? Jetzt zwei Ausgaben kostenfrei testen!
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