Betriebliche Altersvorsorge

Nachbessern bei Betriebsrente gefordert

04. April 2017
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Quelle: © papalapapp / Foto Dollar Club

Der Gesetzentwurf für das Betriebsrentenstärkungsgesetz der Bundesregierung muss aus Sicht vieler Experten nachgebessert werden. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales, wie der Pressedienst des Deutschen Bundestags mitteilt.

Mit dem Gesetzentwurf (18/11286)  will die Bundesregierung erreichen, dass mehr Beschäftigte die Möglichkeit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) nutzen, insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen. Künftig sollen Sozialpartner sogenannte reine Beitragszusagen vereinbaren können, über Leistungen der durchführenden Einrichtungen entscheiden und rechtssicher Options- beziehungsweise Opting-Out-Systeme in den Betrieben einführen können. Außerdem soll ein Fördersystem für Geringverdiener geschaffen und die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente vereinfacht werden.

Kritik von den Sachverständigen

Mehrfach kritisch beurteilten Sachverständige die Konzentration des Gesetzentwurfes auf das Tarifpartnermodell. Frank Oliver Paschen, Vorstandsmitglied der Dresdner Pensionskasse, führt dazu in seiner schriftlichen Stellungnahme aus: »Dies geht am Ziel, die Verbreitung der Betriebsrenten voranzutreiben, komplett vorbei.« In Unternehmen mit Tarifbindung sei die bAV ohnehin schon weiter verbreitet, kleinere Firmen ohne Tarifbindung erreiche man mit den geplanten Änderungen aber weiter nur sehr schwer. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) merkt in seiner Stellungnahme an: »Die vorrangige Fokussierung auf tarifvertragliche Lösungen geht an vielen kleineren und mittleren Unternehmen vorbei, die oft bewusst keinem Tarifvertrag unterliegen.«

Arbeitgeber sind für die Reform

Positiv gegenüber der Idee einer reinen Beitragszusage äußerten sich unter anderem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Dirk Kiesewetter, Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Julius-Maximilians Universität Würzburg. Kiesewetter schreibt dazu in seiner Stellungnahme: Tatsächliche und vermeintliche Risiken der bAV würden gerade von kleineren und mittleren Unternehmen als Hemmnis zur Einführung einer bAV angesehen.

Gewerkschaften fordern Sicherheit für Beschäftigte

Die Gewerkschaften begrüßen grundsätzlich die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge durch das geplante Tarifpartnermodell. Allerdings dürfe das Kapitalmarktrisiko nicht einseitig bei den Beschäftigten liegen. Die Gewerkschaften seien der Auffassung, dass die Arbeitgeber dazu einen eigenen Sicherungsbeitrag leisten müssen, wenn sie die Vorteile der Tarifbindung nutzen wollen, fasste Helga Nielebock vom Deutschen Gewerkschaftsbund die gewerkschaftliche Position zusammen.

Weiterführende Informationen vom Deutschen Bundestag


  • Wortprotokoll der 110. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 27.03.2017
  • Materialien zur 110. Ausschussitzung (Experten-Stellungnahmen)

Quelle:

Deutscher Bundestag, »hib – heute im bundestag« Nr. 195 vom 27.03.2017 und Wortprotokoll der 110. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 27.03.2017 © bund-verlag.de (ck)
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