»Negerkuss« führt nicht zur Kündigung
10. August 2016

Dem Mitarbeiter wurde vorgeworfen, in der Kantine gegenüber einer aus Kamerun gebürtigen Kantinenmitarbeiterin einen Schokokuss als »Negerkuss« bestellt zu haben. Der Mitarbeiter wehrte sich dagegen mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main – mit Erfolg. Das Gericht stellt klar: Der Arbeitgeber durfte dem Manager nicht kündigen.