Neue Spielregeln für die Fleischwirtschaft
04. September 2017

Ordnung für die Branche
Das neue Gesetz soll nun für Ordnung in der Branche sorgen, indem es Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erweitert. Das Gesetz gilt nur für die Fleischwirtschaft – also für Betriebe, in denen überwiegend geschlachtet oder Fleisch verarbeitet wird und in Subunternehmen. Das Fleischerhandwerk (Metzgerei) ist ausdrücklich ausgenommen.Arbeitszeitzeiterfassung
Konkret wurden etwa die Vorschriften für die Arbeitszeiterfassung verschärft. Das Gesetz schreibt vor, das die Arbeitszeit der Beschäftigten „jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme“ aufgezeichnet werden muss. Ende und Gesamtdauer der Arbeitszeit müssen am Tag der Arbeitsleistung erfasst werden. (§ 6 GSA-Fleisch).Schärfste Regeln bisher
Schon bisher galten für bestimmte Branchen und auch für die Fleischbranche spezielle Aufzeichnungsvorschriften. Dies ist aber die bisher schärfste Regelung zur Aufzeichnung von Arbeitszeiten, die je in einer Branche erfolgte. Damit soll der Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Arbeit erleichtert werden.Welche Verschärfungen noch gelten und wie das Gesetz gegen Ausbeutung von Beschäftigten hilft, beschreibt AiB-Autor Micha Heilmann im Beitrag »Neue Spielregeln« in AiB 9/17 ab S. 36.
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