Betriebsrenten

Neues Gesetz soll beim Sparen helfen

02. Juni 2017
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Quelle: © papalapapp / Foto Dollar Club

Betriebsrenten sollen die gesetzliche Rente ergänzen und gegen Altersarmut schützen. Aber nur etwas mehr als die Hälfte aller Beschäftigten nutzen dieses Spar-Modell. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, dass die Regierungskoalition am 1. Juni 2017 beschlossen hat, soll Betriebsrenten vor allem in kleineren und mittleren Unternehmen verbreiten und Geringverdiener mit Zuschüssen unterstützen.


Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag dem von der Bundesregierung vorgelegten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BT-Drucks.: 18/11286) zugestimmt. Bisher ist es in Deutschland so, dass mit der Größe des Betriebs die Wahrscheinlichkeit eines Betriebsrenten-Angebots steigt. Für kleine und mittlere Unternehmen ist der Aufwand oft zu groß. Das soll sich nun ändern.

Für Unternehmen wird es laut einer Mitteilung der Bundesregierung durch die neuen Regelungen attraktiver, eine Betriebsrente anzubieten. Steuerliche Anreize sollen hier Überzeugungsarbeit leisten. Und ein neues Haftungsmodell.

Sozialpartner handeln Modelle aus

Kern des Gesetzes ist das so genannte »Sozialpartnermodell«. Gewerkschaften und Arbeitgeber können branchenweite Betriebsrenten-Modelle vereinbaren, in die auch nicht tarifgebundene Unternehmen und deren Mitarbeiter einbezogen werden; zudem kann die Haftung des Arbeitgebers entfallen, etwa für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine Pensionskasse Pleite ginge. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht mehr die Höhe der Rente garantieren muss, sondern nur noch die Zahlung der Beiträge. Das ist das so genannte »Zielrenten-Modell«. Die Arbeitgeber sollen sich dafür im Gegenzug an der Absicherung der Zielrente mit Sicherungsbeiträgen beteiligen. 15 Prozent der eingesparten Sozialabgaben fließen in die Betriebsrenten-Kassen. Für Neuverträge soll dies ab 2019 und für bestehende Verträge ab 2022 gelten.

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD): »Wir haben auf Garantien und Mindestleistungen verzichtet, weil das bisher der Haupthemmschuh war.« Das Tarifpartnermodell stelle Vereinbarungen im Sinne von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sicher und erleichtere es den kleineren und mittleren Unternehmen, Betriebsrenten einzuführen. Finanzexperten zufolge ist ein weiterer Vorteil, dass Garantien konservative Anlagemodelle zur Folge hätten, bei denen die Rendite deutlich niedriger ausfalle. Das Zielrenten-Modell stelle nun eine »echte kommunikative Herausforderung« dar, so Nahles, denn fehlende Garantien würden zu oft mit fehlender Sicherheit gleichgesetzt. Dies sei aber nicht der Fall. »Ich vertraue dabei auf die BaFin und die Tarifpartner«, sagte die Ministerin. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die Betriebsrenten-Verträge überwachen, sie unterliegt ihrerseits der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Der Rentenexperte der Unionsfraktion, Karl Schiewerling, appelliert an die Verantwortung der Arbeitgeber, in die Betriebsrente zu investieren, denn sie »ist ein wichtiges Instrument der Motivation der Mitarbeiter und bei der Gewinnung von Fachkräften«.

Kritik kommt von Seiten des DGB, auch wenn die Gewerkschaften das Gesetz grundsätzlich begrüßen. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach bezeichnet es als bedauerlich, dass die Gelegenheit verpasst wurde, Allgemeinverbindlicherklärungen für Tarifverträge der betrieblichen Altersversorgung zu erleichtern. Dieser Schritt hätte noch deutlich mehr Beschäftigten die Chance gegeben, auch betrieblich fürs Alter vorsorgen zu können, so Buntenbach. »Eine Betriebsrente kann und soll aber nicht das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente ausgleichen. Die große politische Aufgabe bleibt auf der Agenda: den Rentensinkflug so schnell wie möglich zu stoppen, das Rentenniveau zu stabilisieren und wieder zu erhöhen.«

Arbeitgeber erhalten Zuschüsse für Geringverdiener

Arbeitgeber erhalten als Anreiz einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent, wenn sie Beschäftigten mit weniger als 2.200 Euro brutto eine Betriebsrente anbieten. Die vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge liegen zwischen 240 Euro bis 480 Euro jährlich. Im letzteren Fall würden 144 Euro staatlichen Zuschusses dazukommen. Zudem können Arbeitgeber steuerfrei Beträge in betriebliche Versorgungseinrichtungen in Höhe von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (der Gesetzlichen Rentenversicherung) einzahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2017 bei 6.350 Euro Monatsverdienst.

Bessere Anreize für Riester-Rente

Auch »Riestern« soll attraktiver werden: Die Grundzulage bei der Riester-Rente steigt von 154 auf 175 Euro jährlich. Daneben werden Menschen, die wegen ihrer geringen Rente Grundsicherung erhalten, bei freiwilligen Zusatzrenten künftig bis 202 Euro anrechnungsfrei bekommen – sowohl für die Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung sowie bei der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt in der Kriegsopferfürsorge.

Die Deutsche Rentenversicherung informiert als neutrale Stelle über die Möglichkeiten bei der betrieblichen Altersvorsorge. Service-Telefon: 0800 1000 4800.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. © bund-verlag.de (mst)
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