Die SPD will die Mitbestimmung bei Leiharbeit und Werkvertragsarbeit deutlich ausbauen und ebenso bei IT-Systemen und Software, damit eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle effektiver verhindert wird; mehr Mitbestimmung soll es auch durch ein Initiativrecht bei der Einführung von Berufsbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen geben. Bei dem Verfahren zur Betriebsratswahl soll es weitere Vereinfachungen geben und eine bessere Ahndung von Betriebsratsbehinderungen sowie besserer Schutz von Akteuren für eine Wahl.
Die Linke will zusätzlich ein erzwingbares Mitbestimmungs- und Vetorecht bei der Arbeitsmenge, der Arbeitsorganisation und der Personalbemessung sowie auf alle wirtschaftlichen Fragen bezogen – das gilt insbesondere für Betriebs-, Standortänderungen, Entlassungen sowie die Gestaltung der Tätigkeiten und der Arbeitsbedingungen. Betriebsratslose Betriebe sollen jährlich Mitarbeiterversammlungen durchführen müssen, auf denen die Gewerkschaft auftreten und informieren kann. Der bessere Kündigungsschutz soll für alle Organe der Betriebsverfassung gelten und eine längere Zeitdauer umfassen. Zudem sollen die Freistellungsregelungen für Betriebsräte verbessert werden. Bei Verstößen soll es schärfere Sanktionen gegen Arbeitgeber geben, die Gewerkschafts-Bashing betreiben, die also einen gewerkschaftlichen Organisationsgrad verhindern. Die Bußgelder sollen erhöht und ein zentrales Melderegister für Betriebsrats-Wahlen eingeführt werden. Dagegen sind in den Wahlprogrammen von FDP und CDU hierzu keine Vorschläge zu finden.Die CDU will, dass Tarifautonomie, Tarifpartnerschaft und Tarifbindung gestärkt werden. Konkret sollen »gesetzliche Regelungen so ausgestaltet werden, dass zusätzliche Flexibilität, Spielräume und Experimentierräume für Unternehmen entstehen, für die ein Tarifvertrag gilt oder angewendet wird, oder in denen eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat erfolgt.« Das Entgelttransparenzgesetz mit seinen abgestuften Regelungen sei dafür ein gutes Beispiel.
Bewertung: Aus gewerkschaftlicher Sicht sind beide Aussagen kritisch zu bewerten, da dadurch leicht untergesetzliche Regelungen – wie in der Leiharbeit durch Tarifverträge gemeint sein können. Dann würde ein Tarifvertrag das gesetzliche Niveau unterschreiten und verschlechtern können. Das hilft mittelfristig keinem, denn nicht tarifgebundene Arbeitnehmer wären dann besser gestellt als tarifgebundene. Das wird auch weder die Gewerkschaften stärken noch für ihre Arbeit werben. Und um eine stärkere Verbreitung zu erlangen, wird der Gesetzgeber es mit den oben genannten Vorschlägen auch zulassen, dass nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Tarifvertrag übernehmen dürfen. Das führt dann dazu, dass eine ganze Branche an das schlechtere Niveau des Tarifvertrags angeglichen wird – ein wahrhafter Pyrrhussieg – also eine teuer erkaufte Tarifbindung!Bewertung:
Das ist ebenso wie kollektive Nachwirkung von Tarifverträgen – etwa im Falle der Auslagerung von Betrieben und Betriebsteilen – bis zur Ablösung durch einen neuen Tarifvertrag richtig. Zuzustimmen ist auch der Forderung, dass bei Vergabe öffentlicher Aufträge die Tariftreueregelungen verstärkt werden müssen. Zu begrüßen ist, dass den gewerkschaftlichen Vertrauensleuten ein verlässlicher Schutz gegeben werden soll.Die Autorin:
Helga Nielebock,
Leiterin der Abteilung Recht, DGB-Bundesvorstand, Berlin.
Quelle:
»Arbeitsrecht im Betrieb« 9/2017, S. 43-45 © bund-verlag.de (ls)